Bei einem Arbeitsunfall haben Arbeitnehmer:innen Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Erfahre hier, wie du nach einem Arbeitsunfall vorgehst, um alle Ansprüche geltend machen zu können, die dir zustehen.
Bei einem Arbeitsunfall haben Arbeitnehmer:innen Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Erfahre hier, wie du nach einem Arbeitsunfall vorgehst, um alle Ansprüche geltend machen zu können, die dir zustehen.
Bei einem Unfall hat natürlich deine Gesundheit zunächst oberste Priorität. Erst nach deiner Erstversorgung musst du dich um weitere Schritte kümmern. Hier solltest du dann aber schnell sein, damit du alles bekommst, was dir zusteht. So gehst du vor:
Je nach Schwere des Unfalls ist an Ort und Stelle zunächst die Erstversorgung sicherzustellen. Betriebe sind verpflichtet, abhängig von der Größe des Unternehmens eine bestimmte Anzahl Arbeitskräfte zu Ersthelfern auszubilden.
Um Arbeitsunfälle kümmern sich Durchgangsärzte. Diese sind besonders spezialisiert auf die Behandlung von Unfallverletzten. Jeder Betrieb ist verpflichtet, Informationen über die nächstgelegene zuständige Arztpraxis sowie die nächste Unfallklinik auszuhängen. Es steht dir jedoch frei, zu anderem ärztlichem Fachpersonal zu gehen, sofern es sich um eine Durchgangsärztin handelt. Eine Liste kannst du bei deinem Unfallversicherungsträger anfordern.
Machen dir Notizen über die Umstände des Unfalls und sichere mögliche Beweise, wie zum Beispiel Fotos von der Unfallstelle. Diesen Unfallbericht wirst du benötigen, wenn du den Vorfall deinem Arbeitgeber meldest.
Wichtig ist, dass du den Vorfall schnellstmöglich deinem eigenen Arbeitgeber meldest. Wenn nötig wirst du von deinem Arzt oder deiner Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen. Diese reichst du bei deinem Arbeitgeber ein und informierst, dass es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist. Besonders wichtig ist eine schnelle Info an den Arbeitgeber bei so genannten Wegeunfällen, also Unfällen, die auf deinem Arbeitsweg entstehen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsunfall innerhalb von 3 Werktagen der Unfallversicherung zu melden. Bei vielen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geht das inzwischen auch über ein Online-Formular. Dies gilt allerdings nur, sofern du länger als drei Tage arbeitsunfähig bist.
Neben der direkten medizinischen Versorgung hast du auch Anspruch auf Ersatz für einen möglichen Lohnausfall und die medizinischen Kosten, die dir durch den Unfall entstanden sind. Wenn nötig, steht dir außerdem eine Rehabilitation zu, um deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Während deiner Behandlung bist du außerdem vor Kündigung geschützt und darfst nicht aufgrund deiner Abwesenheit benachteiligt werden. Dein Arbeitgeber und die Unfallversicherung müssen dich entsprechend beraten. In besonders schweren Fällen lohnt es sich jedoch, eine:n Fachanwält:in für Arbeitsrecht zu wenden.