Was steht in der Arbeitsstättenverordnung?

Geht es auf Arbeitssuche spielen spätestens bei Jobantritt nicht nur Tätigkeit und Kolleg:innen eine Rolle, sondern auch die Begebenheit deines Arbeitsplatzes. Um festzulegen wie arbeitsfreundlich dieser gestaltet ist und ob dieser auch im Falle einer Gefahrensituation sicher ist, gibt es die Arbeitsstättenverordnung. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Dynamisches BĂĽro
© LIGHTFIELD STUDIOS/AdobeStock

In aller KĂĽrze

  • Das Ziel ist die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden.

  • Der Arbeitgeber schätzt die Gefahren ein und richtet die Arbeitsstätte dementsprechend ein.

  • Die Bildschirmarbeitsverordnung sorgt fĂĽr eine gesunde Arbeit vor dem PC.

  • Deinen Arbeitgeber erwarten hohe BuĂźgelder, falls er sich nicht an die Regelungen hält.

Arbeitsstättenverordnung – Wofür sie da ist und für wen sie gilt

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) trat erstmals am 1. Mai 1967 in Kraft und verfolgt die Ziele der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes an deinem Arbeitsplatz. Die gesetzlichen Regelungen sind bundesweit einheitlich und sorgen dafür, dass du dich während der Arbeit sicher und wohl fühlst.

Zu Arbeitsstätten gehören alle Räume und Plätze, ob im Büro oder im Freien, an denen gearbeitet wird. Dazu gehören neben den klassischen Arbeitsplätzen insbesondere auch Fluchtwege oder Pausenräume.

Pflichten der Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet sich an die gesetzlichen Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zu halten.

Bestehen Gefahren für die Beschäftigten?
Das ist eine Frage, die sich dein Arbeitgeber stellt, wenn er der Gefährdungsbeurteilung nachgeht. Sie prüft, ob am Arbeitsplatz in irgendeiner Weise Gefahr besteht und dokumentiert die Ergebnisse für die Behörden.

Wie ist die Arbeitsstätte eingerichtet?
Die ideale Einrichtung einer Arbeitsstätte bedeutet, dass erst gar keine Gefahrenquellen entstehen und so keine Arbeitsunfälle oder Gesundheitsprobleme auftreten.

Auch die barrierefreie Gestaltung eines Arbeitsplatzes ist Pflicht
Damit zwei Rollstühle aneinander vorbeifahren können, wird bei Fluren von mehr als 15 Meter Länge, beispielsweise eine Breite von mindestens 1,80 Meter verlangt.

Weitere Pflichten deines Arbeitgebers:

  • Instandhaltung der Arbeitsstätte und Beseitigung von Mängeln
  • Einhaltung der hygienischen Anforderungen
  • Freihaltung der Flucht-, Verkehrswege und Notausgänge
  • Bereitstellung von Erste Hilfe Möglichkeiten
  • Schutz vor möglichem Tabakrauch
  • ZurverfĂĽgungstellung von Informationen ĂĽber die Regelungen fĂĽr Arbeitnehmer:innen
Arbeitsteam im BĂĽro
© Rawpixel.com/AdobeStock

Das ist fĂĽr Arbeitnehmer:innen relevant

Im Sommer zu warm, im Winter zu kalt und im BĂĽro ist es viel zu laut. Selten sind Arbeitsbedingungen fĂĽr jeden optimal, doch ĂĽber was darfst du dich beschweren und welche Bedingungen sind gesetzlich festgelegt?

  • Es befinden sich Toilettenräume in der Nähe aller Arbeitsräume, Pausenräumen, Umkleideräumen oder ähnlichem.
  • Bei Arbeit im Freien reichen mobile Toilettenkabinen aus.
  • Wenn es die Gesundheit erfordert sind ebenfalls zusätzliche Waschräume vorhanden.
  • Pausenräume sind vorgeschrieben, wenn mehr als 10 Mitarbeitenden im Unternehmen tätig sind.
  • Auch wenn es die Gesundheit erfordert, wie beispielsweise bei schwangeren und stillenden Frauen, sind Pausenräume erforderlich.
Sie sind
  • mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit RĂĽckenlehne ausgestattet.
  • vom Arbeitsraum getrennt, um sich gut erholen zu können.
  • leicht erreichbar und groĂź genug fĂĽr alle Mitarbeitenden.
  • Die Temperatur ist in allen Räumen “gesundheitlich zuträglich”.
  • Ăśbermäßige Sonneneinstrahlung durch Fenster und Glaswände wird abgeschirmt oder durch einen Sonnenschutz abgehalten.
In der Arbeitsstättenverordnung wird keine genaue Temperatur festgelegt, was in vielen Betrieben für Probleme sorgt. Für manche sind 25 Grad noch “gesundheitlich zuträglich”, du stößt vielleicht jedoch schon an deine Grenzen. Falls es an deinem Arbeitsplatz zu warm oder zu kalt ist, suche das Gespräch und ihr findet sicher eine Lösung.
  • Es ist jederzeit genug Atemluft vorhanden.
  • Die Klimaanlage wird, falls benötigt, regelmäßig gereinigt.
  • Die Lautstärke wird so niedrig wie möglich gehalten.
  • Lärm wird so verringert, dass die Mitarbeitenden nicht gestört werden.
  • Es ist genug Tageslicht vorhanden oder es wird fĂĽr kĂĽnstliche Beleuchtung gesorgt.
  • Du hast die Möglichkeit nach drauĂźen zu schauen.
  • Die Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege und Notausgänge richten sich nach der Einrichtung deines Arbeitsplatzes und der Verwendung, sowie der höchstmöglichen Anzahl der Mitarbeitenden.
  • Du gelangst auf dem schnellstmöglichen Weg ins Freie oder an einen sicheren Ort.
  • Eine Kennzeichnung ist jederzeit sichtbar.

ErfĂĽllt dein Arbeitsplatz die vorgegebenen Kriterien?

  • Kannst du dich ungehindert bewegen oder hast du in der Nähe deines Arbeitsplatzes die Möglichkeit dir die Beine zu vertreten?
  • Bist du bei Gefahr schnell in Sicherheit und wirst nicht durch beispielsweise benachbarte Arbeitsplätze oder Transporte gefährdet?
  • Steht dir eine Kleiderablage oder ein Umkleideraum zur VerfĂĽgung?
  • Wird dir eine Sitzgelegenheit zur VerfĂĽgung gestellt, falls es dein Arbeitsablauf erlaubt, sich gelegentlich zu setzen?

Beantwortest du diese Fragen alle mit “Ja” sind deine Arbeitsbedingungen so wie vorgeschrieben!

Die Bildschirmarbeitsverordnung

Schlechte Augen, krummer Rücken, Bewegungsarmut – Alles Nebenwirkungen der Arbeit am Bildschirm. Wenn dein Arbeitgeber sich jedoch an die Bildschirmarbeitsverordnung hält, lässt sich vieles vermeiden. Seit Dezember 2016 in die Arbeitsstättenverordnung eingeführt, sorgt die Bildschirmarbeitsverordnung für mehr Gesundheit der Bildschirmarbeitenden.

Modernes BĂĽro
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Die Verordnung gilt in jeglichen Betrieben oder Unternehmen, in denen die Mitarbeitenden dauerhaft an Bildschirmgeräten arbeiten.


Das gibt sie vor:

  • Geräte und Arbeitsflächen werden so aufgestellt, dass du nicht geblendet oder durch Reflexionen gestört wirst.
  • Du hast die Möglichkeit deine Arbeitshaltung und -bewegung zu wechseln und deine Bildschirmtätigkeit durch Erholungszeiten zu unterbrechen.
  • Deine Arbeitsfläche ist groĂź genug, damit du deine Utensilien flexibel anordnen kannst.
  • Die Bilddarstellung ist scharf und deutlich und es ist dir Möglich, Kontrast und Helligkeit nach Belieben zu ändern.
  • Dein Bildschirmgerät ist flexibel und ohne groĂźe Anstrengungen zu verstellen.
  • Die Tastatur ist vom Bildschirm getrennt, ergonomisch geformt und auf der Arbeitsfläche davor wird dir ein Auflegen der Handballen ermöglicht.
  • Die installierte Software ist im Hinblick auf deine Kenntnisse und deine Arbeitsaufgabe angepasst.

Das passiert wenn Arbeitgeber die Regelungen nicht einhalten

Regeln sind schön und gut, solange sie eingehalten werden. Doch wer kontrolliert überhaupt, ob sich die Arbeitgeber an die festgelegten Regelungen halten? Für die Kontrolle über die Einhaltung der Richtlinien sind die im Bundesland zuständigen Arbeitsschutz-Verwaltungen zuständig.

Kommt dein Arbeitgeber ihrer Pflicht nicht nach, verstößt sie gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ist nach § 26 Nummer 2 strafbar. Je nach Verstoß kommt es zu Bußgeldern von bis zu 5.000 €. Wir haben für dich eine Übersicht über einige mögliche Verstöße. Es ist jedoch zu beachten, dass die Höhe des Bußgeldes von den Umständen des Einzelfalls abhängt und von den zuständigen Behörden festgelegt wird.

VerstoĂź BuĂźgeld
Fehlende oder ungeeignete Schutzvorrichtungen, SchutzmaĂźnahmen
5000 €
Ungesicherte Gefahrenbereiche
4000 €
Mangelhafte oder ungeeignete Fluchtwege und Notausgänge
5000 €
Fehlender oder ungeeignete Mittel der Brandbekämpfung
2000 €
Ungeeignete Bildschirme oder Bildschirmgeräte
2000 €
Fehlender oder unzureichender Pausenraum- oder bereich
3000 €
Fehlende oder unzureichende Mittel zur Ersten Hilfe
500 €

Das kannst du tun – 3 Tipps

  • Suche das Gespräch – Bevor du dich still und heimlich ĂĽber die Bedingungen deines Arbeitsplatzes beschwerst, rede mit deinem Arbeitgeber. Diese ist sich ĂĽber die Bedingungen womöglich gar nicht bewusst und wird sie sofort verbessern.
  • Wenn nichts hilft – Beschwere dich bei der Berufsgenossenschaft. Sieht dein Arbeitgeber es nicht ein, die Arbeitsbedingungen an die Arbeitsstättenverordnung anzupassen, melde dies! Denn die Einhaltung der Regelungen ist Pflicht.
  • Sei ein Vorbild – Halte dich selbst an die gesetzlichen Bestimmungen. Denn auch du bist laut des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in der Pflicht die Bestimmungen am Arbeitsplatz einzuhalten.

Häufige Fragen schnell beantwortet:

In der Arbeitsstättenverordnung sind die Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu treffen, wie z.B. ergonomische Arbeitsplätze, ausreichende Belüftung und Beleuchtung sowie Sicherheitsmaßnahmen bei Gefahrstoffen oder Gefahrenstellen.
Verantwortlich sind die für das Bundesland jeweils zuständigen Arbeitsschutz-Verwaltungen.
Die verhängten Bußgelder sind abhängig von der Art und Schwere des Verstoßes, können aber bis zu 5000 € betragen. Eine detaillierte Auflistung findest du auf den Seiten des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.

Hinweis:

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf deine spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.