Wie beantrage ich Elterngeld?

Das Familienglück steht kurz bevor und doch gibt es so viel zu erledigen? Papierkrams, Behördengänge und Anträge – ein wichtige Angelegenheit ist dabei das Elterngeld. Wir erklären dir, was das genau ist, wie viel du bekommst und was du dafür alles erledigen musst.

Vater und Mutter haben Baby im Arm und kuscheln
© BGStock72/AdobeStock

In aller Kürze

  • Du musst vor der Geburt nicht gearbeitet haben, um Elterngeld zu bekommen.
  • Du kannst mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat erhalten.
  • Auch Alleinerziehende oder getrennte Eltern bekommen Elterngeld.
  • Die unterschiedlichen Arten von Elterngeld lassen sich miteinander kombinieren.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Mütter und Väter als finanzielle Unterstützung nach der Geburt Ihres Kindes erhalten. Das Elterngeld soll dir während der Betreuung deines Kindes helfen. Es fängt fehlendes Einkommen auf.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch haben Eltern bzw. Elternteile, die vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben oder als nicht erwerbstätig gemeldet waren. Du kannst auch als alleinerziehende Person oder als getrenntes Elternpaar Elterngeld beantragen.

Außerdem solltest du...

  • deinen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • mit deinem Kind in einem Haushalt leben,
  • dieses Kind betreuen und erziehen,
  • gar nicht oder nicht in Vollzeit arbeiten.

Muss ich dafür auch in Elternzeit gehen?

Nein. Wenn du Elterngeld beantragen möchtest, musst du nicht in Elternzeit gehen. Aber: Du darfst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche, also in Teilzeit, arbeiten.

Seit September 2021 sind es maximal 32 Stunden. Mehr dazu weiter unten in diesem Artikel.

Gut zu wissen:

Auch Studierende oder Auszubildende können Elterngeld erhalten. Dafür muss die Ausbildung bzw. das Studium nicht unterbrochen werden und man darf sogar mehr als 32 Stunden die Woche arbeiten.
Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat weitere Infos zu Elterngeld während der Ausbildung und des Studiums.

Die 3 Varianten von Elterngeld

Es gibt 3 verschiedene Arten von Elterngeld: Das Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld

Als Eltern stehen dir maximal 14 Monate an Basiselterngeld zur Verfügung. Ein Elternteil kann mindestens 2, maximal aber 12 Monate Elterngeld beanspruchen. Wenn sich beide an der Betreuung beteiligen, könnt ihr die 14 Monate untereinander aufteilen. Alleinerziehende können die kompletten 14 Monate Elterngeld für sich beantragen. Das Basiselterngeld steht euch nur in den ersten 14 Lebensmonaten eures Kindes zur Verfügung.

ElterngeldPlus

Möchtet ihr als Eltern oder du als Elternteil nach der Geburt arbeiten? Wenn ihr das in Teilzeit macht, ist diese Variante eine gute Idee. Ihr könnt damit länger Elterngeld erhalten, als beim Basiselterngeld – nämlich doppelt so lange. Wenn ihr dann schon in Teilzeit arbeitet, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld. Wenn ihr noch nicht arbeitet, bleibt das ElterngeldPlus halb so hoch pro Monat, wie das Basiselterngeld (zum Beispiel 150 € statt 300 € pro Monat).

Partnerschaftsbonus

Ihr möchtet irgendwann gleichzeitig in Teilzeit arbeiten? Hierfür könnt ihr zusätzlich den Partnerschaftsbonus beantragen. Das sind 4 zusätzliche Elterngeld-Monate, die ihr direkt an das Basiselterngeld oder ElterngeldPlus dranhängen könnt, wenn ihr beide zeitgleich 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten möchtet. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt. Als getrennte Eltern oder lass alleinerziehende Personen habt ihr ebenfalls Anspruch darauf. Alleinerziehende steht in diesem Fall der gesamte Bonus zu.

Achtung: Seit dem 01. September 2021 belaufen sich die Wochenstunden auf 24 bis 32. Grund sind die Auswirkungen der Corona Pandemie. Weitere Informationen zum Thema Elterngeld nach der Corona-Pandemie findest du im Familienportal vom BMFSFJ .

Wie hoch ist Elterngeld?

Kommen wir nun zu einem weiteren wichtigen Thema: Zur Höhe des Elterngeldes. Die Höhe hängt von dem Einkommen ab, welches du vor der Geburt des Kindes hattest. Eltern mit höheren Einkommen bekommen ca. 65% ihres Netto-Einkommens. Personen mit niedrigerem Einkommen können bis zu 100% erhalten.

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 € im Monat. Abgerechnet wird übrigens in Lebensmonaten, also nicht am Anfang eines Monats, sondern ab dem Tag der Geburt des Kindes: Ist das Kind am 12. Juni geboren, bekommt ihr immer am 12. des Monats das Elterngeld.

Wenn du vor der Geburt nicht gearbeitet hast, bekommst du das Mindestelterngeld von 300 € im Monat. Auch Hausfrauen und Hausmänner haben Anspruch darauf, etwa weil sie wegen der Betreuung älterer Kinder nicht mehr arbeiten gehen konnten.

Wie viel könnte ich bekommen?

Im Familienportal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Kinder und Jugend kannst du mit dem Elterngeld-Schnellrechner ungefähr berechnen lassen, wie hoch das Elterngeld bei dir ausfallen kann.

Bekomme ich mehr Geld, wenn ich schon mehrere Kinder habe?

Wenn es schon ältere Geschwisterkinder gibt, habt ihr Anspruch auf den sogenannten Geschwisterbonus:

  • Zusätzlich zum Elterngeld gibt es 10 % des errechneten Elterngeldes oben drauf, mindestens aber 75 € pro Monat dazu (bei ElterngeldPlus 37,50 €)
    • Bei 2 Kindern im Haushalt gilt der Anspruch so lange, bis das ältere Kind 3 Jahre alt ist
    • Bei 3 Kindern und mehr: wenn mindestens 2 Kinder noch unter 6 sind
    • Die Altersgrenze bei Geschwisterkindern mit einer Behinderung beträgt 14 Jahre
  • Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge etc.) wird ein Zuschlag von 300 € (150 € bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind ausgezahlt
Geld im Umschlag - Icon

Der Elterngeldantrag: Fristen, Dokumente und Zahlung

Der Antrag auf das Elterngeld muss schriftlich erfolgen. Diesen schickst du an die zuständige Elterngeldstelle in deinem Wohnort oder Kreis.

Der Antrag ist erst nach der Geburt gültig. Ab da hast du dann 3 Monate Zeit, weil das Elterngeld nur 3 Monate rückwirkend gezahlt werden kann. Du kannst den Antrag allerdings auch vor der Geburt vorbereiten und ausfüllen. Nach der Geburt musst du nur noch fehlende Informationen wie das Geburtsdatum und die Geburtsurkunde ergänzen. So vorbereitet kannst du den Antrag bald nach der Geburt zur Elterngeldstelle schicken.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefüllter und von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag
  • Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung
  • Personalausweiskopie der Eltern
  • Einkommensnachweis
    • falls du als Soldatin oder Beamtin Mutter wirst, wird zusätzlich eine Bescheinigung der Dienstbezüge während des Mutterschutzes sowie über die Zuschüsse zu diesen Bezügen benötigt
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld

Wann wird gezahlt?

Wie schon erwähnt bekommst du das Geld pro Monat, allerdings pro Lebensmonat deines Kindes und nicht pro Kalendermonat. Bei Adoptivkindern zählt dann der Tag, an dem das Kind in deinen Haushalt aufgenommen wurde.

ElterngeldDigital

Mittlerweile gibt es das digitale Portal “ElterngeldDigital”. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Antragsassistenten, der dich beim Ausfüllen der Formulare für das Elterngeld unterstützt. Je nach Wohnsitz bzw. Bundesland kannst du den Antrag auch komplett elektronisch ausfüllen und sogar einreichen. Da kannst du dir den Gang zur Post sparen.

Weitere Bundesländer werden übrigens folgen. In den Bundesländern Bayern, Hessen und im Saarland kannst du auch ohne das Angebot von ElterngeldDigital den Antrag online stellen.

In folgenden Bundesländern ist das Angebot verfügbar:
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

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