Checkliste für Eltern: Die wichtigsten Termine und Fristen rund um die Geburt

Während der Schwangerschaft herrscht hoffentlich die Ruhe vor dem Sturm. Es ist die Zeit um alles vorzubereiten für den großen Tag, an dem dein Baby endlich da ist. Wenn Babybettchen, Strampler und Windeln bereit liegen ist das aber nur die halbe Miete. Nutze die Zeit und informiere dich so gut du kannst über wichtige Termine und Fristen und bereite alle Dokumente vor. Wenn dein Kind erstmal da ist, kannst du dich so ganz auf dein Neugeborenes konzentrieren.

Junge Mutter hält ihr Baby in die Höhe
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In aller Kürze

  • Vor der Geburt - muss man sich um die Mutterschaftsleistungen, den Mutterpass, die Vaterschaftsanerkennung und die Anmeldung im Krankenhaus kümmern.
  • Tage nach der Geburt - muss man Kindergesundheits-Untersuchungen wahrnehmen und die Geburtsurkunde beantragen.
  • Wochen nach der Geburt - Mit der Geburtsurkunde solltest du dein Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden.
  • Monate nach der Geburt - beantrage eine gesetzliche Krankenkasse, das Elterngeld, das Kindergeld und einen Kinderreisepass beantragen.

Vor der Geburt

Mutterschaftsleistungen – Beginn der Schwangerschaft

Die Mutterschaftsleistungen für den Mutterschutz solltest du beantragen, sobald du ein ärztliches Attest über deine Schwangerschaft ausgestellt bekommen hast. Den Mutterschutzlohn beantragst du am besten frühstmöglich bei deinem Arbeitgeber mit dem ärztlichen Attest. Ebenfalls mit diesem Attest beantragst du das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse.

Mutterpass – Beginn der Schwangerschaft

Achte darauf, dass dir deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt mit Beginn deiner Schwangerschaft den Mutterpass ausstellt. Hier werden alle deine Behandlungen und Befunde bis nach der Geburt festgehalten. Den Pass solltest du immer bei dir tragen.

Vaterschaftsanerkennung – Während der Schwangerschaft

Für unverheiratete Paare lohnt es sich, schon während der Schwangerschaft die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Die Anerkennung könnt ihr mit der Zustimmung der Mutter beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder beim Notar erfolgen. Das Sorgerecht kann beim Jugendamt oder bei einem Notar beantragt werden. Feste Fristen gibt es hier nicht.

  • Geburtsurkunde des Vaters (oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
  • Mutterpass, als Nachweis für den Geburtstermin
Vater und Baby schauen sich an und lächeln
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Geburt im Krankenhaus anmelden – 32. Schwangerschaftswoche

Die Entscheidung fällt dir sicherlich leichter, wenn du vorher an Informations-Abenden teilnimmst, bei denen dir alles Wichtige erklärt und gezeigt wird. Um das passende Geburtshaus oder eine Hebamme / Geburtshelfer kümmerst du dich am besten bis 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin.

Elternzeit ab Geburt – vor der Geburt bis 1 Woche nach der Geburt

Wenn deine Elternzeit direkt an den Mutterschutz oder die Geburt anschließen soll, muss der Antrag spätestens in der Woche nach der Geburt gestellt werden. Viele Schwangeren erledigen dies sogar schon vor der Geburt, um den Punkt frühzeitig erledigt zu haben. Als Vater solltest du dementsprechend genau 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin deine Elternzeit beantragen.

Tage nach der Geburt

Unternehmen informieren – am Tag nach der Geburt

Dein Unternehmen über die Geburt zu informieren, ist eine weitere Aufgabe nach der Geburt. Dein:e Chef:in braucht diese Information möglichst früh, um über deine Mutterschutzfrist Bescheid zu wissen.

Kindergesundheits-Untersuchungen – in den ersten Tagen nach der Geburt

Vereinbare alle wichtigen Kindergesundheits-Untersuchungen bei einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin in den ersten Tagen nach der Geburt. Was da genau auf dich zukommt, wird dir die Praxis sicher erklären.

Geburtsurkunde – 5 oder 7 Tage nach der Geburt

Die Geburtsanzeige für die Geburtsurkunde musst du je nach Wohnort innerhalb von 5 oder 7 Tagen in deinem zuständigen Standesamt beantragen.

  • eine Bescheinigung der Geburt, ausgestellt durch das Krankenhaus oder die Hebamme / den Geburtshelfer
  • Personalausweis oder Pass der Eltern
  • verheiratete Paare brauchen ihre Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift
  • unverheiratete (Paare) brauchen ...
    • … ihre Abstammungs- beziehungsweise Geburtsurkunde
    • … Nachweis über eine bereits abgelegte Vaterschaftsanerkennung
    • … Sorgeerklärung des zweiten Elternteils
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Wochen nach der Geburt

Elternzeit, bis 3. Lebensjahr – genau 7 bis 8 Wochen vor Beginn

Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt die Frist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Die Anmeldefrist für die Elternzeit solltest du sehr genau befolgen.

Wichtig

Der Kündigungsschutz für die Elternzeit beginnt erst eine Woche vor der Anmeldefrist der Elternzeit. Du solltest also nicht zu früh Elternzeit anmelden, wenn du keinen Kündigungsschutz durch Mutterschutz hast.

Einwohnermeldeamt – sobald die Geburtsurkunde da ist

Mit der Geburtsurkunde solltest du dein Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden. In der Regel leitet das Standesamt die Informationen weiter, du solltest aber sichergehen und dich bei der Behörde erkundigen.

Monate nach der Geburt

Gesetzliche Krankenkasse – innerhalb von 2 Monaten

Auch wenn dein Kind bei deiner gesetzlichen Krankenkasse von Geburt an kostenlos familienversichert ist, musst du es innerhalb von 2 Monaten schriftlich anmelden.

Elterngeld – maximal 3 Monate

Bis 3 Monate nach der Geburt solltest du das Elterngeld beantragt haben. Denn: nur so lange wird es rückwirkend gezahlt.

Kindergeld – maximal 6 Monate

Um Kindergeld zu beantragen solltest du dir nicht mehr als 6 Monate Zeit lassen, da es nur so lange rückwirkend gezahlt wird.

Kinderreisepass – 1 Woche vor der geplanten Reise

Ist eine Reise während der Elternzeit geplant solltest du rechtzeitig einen Kinderreisepass beim Einwohnermeldeamt beantragen. Der Pass ist für 6 Jahre gültig und kann als Papierdokument in der Regel gleich mitgenommen werden.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • biometrisches Passfoto
  • Zustimmung beider Elternteile, ist nur ein Elternteil anwesend, braucht es eine Vollmacht des anderen Elternteils
  • Bargeld
Vater mit Kind am Laptop
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Elternzeit, 3. bis 8. Lebensjahr – 13 Wochen vor Beginn

Für Elternzeit, die du zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes nehmen willst, beträgt die Frist 13 Wochen vor deren Beginn. Achte besonders hier auf die Fristen um deinen Kündigungsschutz zu sichern.

FAQs: Häufig gestellte Fragen

Mit der Geburtsanzeige meldest du dein Neugeborenes bei deinem zuständigen Standesamt an. Falls du dich schon für einen Namen entschieden hast, wird dir eine Geburtsurkunde ausgestellt. Brauchst du hierfür noch etwas Zeit, bekommst du eine Geburtsbescheinigung.
Ein Geburtshaus ist eine von Hebammen und Geburtshelfern betriebene Einrichtung, in der du dein Kind bekommen kannst, wenn du dich zum Beispiel mit einer Klinik nicht wohl fühlst, aber eine Hausgeburt keine Option ist. In der Regel werden die Kosten von deiner Krankenkasse übernommen.
Mutterschaftsleistungen sichern dir dein Einkommen in der Zeit, in der du, zum Beispiel wegen der Mutterschutzfrist, nicht arbeitest. Genauer gesagt bekommst du den Durchschnitt deines Gehalts – der letzten 3 Monate – vor Beginn der 6 Wochen bis zum errechneten Geburtstermin.
Beide sind Teil der Mutterschaftsleistungen. Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und es beantragt hast, zahlt deine gesetzliche Krankenkasse bis zu 13 € Mutterschutzgeld pro Tag. Den Unterschied bis zu deinem letzten Gehalt stockt dein Unternehmen mit dem Mutterschutzlohn auf.

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