Mutterschutz – Regelungen für Schwangerschaft und Stillzeit

Illustration Mutterschutz

Mutterschutz meint umgangssprachlich die Zeit rund um die Geburt, während der du als Mutter nicht arbeiten darfst – auch Mutterschutzfrist genannt. Doch der Mutterschutz beinhaltet noch viel mehr:
Wusstest du z.B., dass dein Arbeitgeber dich für Arzttermine und zum Stillen freistellen muss? Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sorgt so dafür, dass dein Gehalt und dein Job während deiner Schwangerschaft und in der Stillzeit sicher sind. Genaueres erfährst du hier.

In aller Kürze

  • Die Mutterschutzfrist mit dem Beschäftigungsverbot dauert in der Regel 14 Wochen.
  • Während deines Beschäftigungsverbots bekommst du dein Nettogehalt, genannt Mutterschutzlohn.
  • Wenn du in Deutschland oder für ein deutsches Unternehmen arbeitest steht dir Mutterschutz zu.
  • Der Mutterschutz gilt über die gesamte Schwangerschaft und Stillzeit hinweg.

Was ist Mutterschutz und wann steht mir dieser zu?

Der Mutterschutz beinhaltet:

  • Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
  • besonderen Schutz vor Kündigung
  • ein Beschäftigungsverbot in der Mutterschutzfrist, welches den Zeitraum, in den Wochen vor und nach der Geburt, in denen nicht gearbeitet werden darf, beschreibt.
  • die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots
Paar freut sich über Schwangerschaftstest
© AdobeStock/Pixel-Shot

Während deiner Schwangerschaft oder in der Stillzeit steht dir Mutterschutz zu, wenn du in Deutschland arbeitest oder für dein Arbeitsverhältnis deutsches Recht gilt. Also auch wenn du für ein deutsches Unternehmen im Ausland arbeitest. Deine Staatsangehörigkeit oder ob du verheiratet bist spielt dabei keine Rolle.

Tabu sind ab jetzt Überstunden und Nachtarbeit. Aber auch bestimmte Aufgaben, die dir oder deinem Kind schaden könnten, darfst du nicht mehr übernehmen. Für manche Berufe, zum Beispiel im medizinischen Bereich, gilt ein generelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Dieses wird durch deinen Arbeitgeber festgelegt. Du kannst dir aber auch ein individuelles Beschäftigungsverbot durch deinen Arzt oder deine Ärztin bescheinigen lassen. Geregelt ist dies im Mutterschutzgesetz.

Wenn du also schwanger bist oder stillst, steht dir der Mutterschutz zu, auch wenn du…

  • … in Teilzeit arbeitest.
  • … geringfügig beschäftigt bist.
  • … als Hausangestellte arbeitest.
  • … eine Ausbildung machst (mit Arbeitsvertrag).
  • … ein für deine Ausbildung notwendiges Praktikum machst.
  • ... mit Behinderung, in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitest.
  • … als Freiwillige im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder des Bundesfreiwilligendienstgesetzes tätig bist.
  • … Mitglied einer geistlichen Genossenschaft, Diakonissin oder Angehörige einer ähnlichen Gemeinschaft auf einer Planstelle bist oder aufgrund eines Gestellungsvertrages für diese tätig bist, auch während der Zeit deiner dortigen außerschulischen Ausbildung.

Befristetes Arbeitsverhältnis

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann zum vertraglich vereinbarten Termin, wenn du schwanger oder in der Schutzfrist nach der Entbindung oder in Elternzeit bist.

Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für:

  • Adoptivmütter.
  • Geschäftsführerinnen einer juristischen Person oder Gesellschaft, die nicht überwiegend auch als Beschäftigte tätig sind.
  • Organmitglieder einer Gesellschaft.
  • rein selbstständig Tätige.
  • Hausfrauen oder haushaltsführende Personen.
  • Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit nicht als arbeitnehmerähnliche Person gelten.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

Mutterschutz Balkendiagramm
© AdobeStock/BGStock72

Sobald du von deiner Schwangerschaft erfährst und ein Geburtstermin errechnet ist, solltest du dein Unternehmen über beides informieren, denn dann beginnt dein Anspruch auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen. Damit ist zum einen dein Kündigungsschutz gemeint, aber auch Einkommensschutz.

Die Mutterschutzfrist mit dem Beschäftigungsverbot dauert in der Regel 14 Wochen.

6 Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin beginnt das Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt folgen 8 weitere Wochen Beschäftigungsverbot. Nur wenn du es ausdrücklich wünschst, darfst du vor der Geburt weiter arbeiten. Für die 8 Wochen nach der Geburt gilt das nicht.

Dein Kind kommt später als berechnet?

Je nachdem wann dein Kind tatsächlich kommt, besteht deine Mutterschutzfrist einige Zeit länger. Dein Beschäftigungsverbot von 8 Wochen beginnt trotzdem mit dem Tag der Geburt deines Kindes.

Dein Kind kommt früher als berechnet?

Die Mutterschutzfrist dauert in diesem Fall trotzdem 14 Wochen. Das Beschäftigungsverbot nach der Geburt dauert so viele Tage länger, wie dein Kind früher auf die Welt gekommen ist. Bei einer medizinisch festgestellten Frühgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Das ist zum Beispiel der Fall wenn dein Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt. Die gesamte Mutterschutzdauer erhöht sich dann von 14 Wochen auf 18 Wochen.

Weitere Gründe für längeren Mutterschutz

Die Mutterschutzfrist endet ebenfalls erst 12 Wochen nach der Geburt,

  • wenn du Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommst.
  • bei Geburten von Kindern mit Behinderung.

Wichtig: Du musst die Verlängerung der Schutzfrist bei deiner Krankenkasse beantragen.

Stillzeit

Im Mutterschutzgesetz ist die Dauer der Stillzeit nicht begrenzt; Arbeitgeber müssen über die gesamte Stillzeit sicherstellen, dass Gesundheitsgefährdungen für dich und dein Kind ausgeschlossen sind. Während der Stillzeit hast du einen Anspruch auf Freistellung zum Stillen. Dieser besteht bis zum ersten Geburtstag deines Kindes.
Familie verbringt Zeit zusammen
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Wie viel Geld bekommt man im Mutterschutz?

Während deines Beschäftigungsverbots bekommst du deinen Nettogehalt, genannt Mutterschutzlohn. Genauer gesagt den Durchschnitt deines Gehalts der letzten 3 Monate vor Beginn der 6 Wochen bis zum errechneten Geburtstermin.

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und es beantragt hast, zahlt deine Krankenkasse bis zu 13 Euro Mutterschutzgeld pro Tag, den Rest stockt dein Unternehmen auf.

Damit dein Einkommen mit Beginn deines Mutterschutzes (Beginn der Schwangerschaft) sicher ist, steht dir folgendes zu:

  • Dein Unternehmen muss dich für Untersuchungen und Stillpausen freistellen. Diese Zeiten musst du nicht nacharbeiten oder dafür auf Pausen verzichten. Auch darf dir dafür nichts vom Gehalt abgezogen werden.
  • Musst du mutterschutzbedingt deinen Arbeitsplatz wechseln oder ein zusätzliches Beschäftigungsverbot während deiner Schwangerschaft oder Stillzeit wahrnehmen, steht dir weiterhin mindestens dein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate zu.
  • Auch wenn du nach Beginn der Schwangerschaft in eine neue Beschäftigung oder Entlohnungsart wechselst, muss dir weiterhin mindestens das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate gezahlt werden.

Ist Mutterschutz auch Elternzeit?

Die Dauer des Mutterschutzes ist in deinem Elternzeitanspruch inbegriffen, unabhängig davon, wann und wie lange du Elternzeit nimmst. Das heißt du kannst nicht zusätzlich zur Zeit des Beschäftigungsverbots volle 3 Jahre Elternzeit beantragen. Eine offizielle Elternzeit beginnt aber erst nach dem Mutterschutz – wenn du sie beantragt hast. Du kannst also nicht gleichzeitig in Elternzeit und im Mutterschutz sein. Damit hängt auch zusammen, dass man Elterngeld und Mutterschutzlohn nicht gleichzeitig beanspruchen kann. Häufig wird nach den 14 Wochen Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) die Elternzeit angehängt, das ist aber kein Muss.

Beispiel: Angenommen du nimmst gleich im Anschluss an deine Mutterschutzfrist Elternzeit. Während der Mutterschutzfrist bekommst über den Mutterschutzlohn deinen Nettolohn. Die Krankenkasse gibt maximal 13 Euro dazu wenn du dies beantragt. Gehst du danach in Elternzeit, kannst du für diese Zeit Elterngeld beantragen. Deine Elternzeit sind dann nicht 3 Jahre sondern knapp 2 Jahre und 9 Monate.

Wichtige Fragen schnell beantwortet

Der Mutterschutz für Beamtinnen in Deutschland ist gesetzlich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert und gewährt Beamtinnen im Wesentlichen die gleichen Schutzrechte wie Arbeitnehmer in Bezug auf Schwangerschaft und Mutterschaft.

Während des Mutterschutzes dürfen Beamtinnen nicht mehr in ihrer Dienststelle tätig sein. Dieser Schutzzeitraum erstreckt sich üblicherweise von sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt. Bei besonderen Situationen wie Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten kann die Schutzfrist verlängert werden.

Beamtinnen haben darüber hinaus Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Beihilfe gezahlt wird. Die genaue Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt von deinem Nettoeinkommen ab.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Mutterschutzes für Beamtinnen ist der Kündigungsschutz. Dieser gilt während der Schwangerschaft und erstreckt sich bis zum Ende der Elternzeit. Während dieser Zeit ist eine Kündigung nur unter bestimmten, eng begrenzten Voraussetzungen möglich, was die Sicherheit und den Schutz der Beamtinnen in dieser wichtigen Phase ihres Lebens gewährleistet.
Um einen problemlosen Übergang in den Mutterschutz sicherzustellen und Ihre gesetzlichen Rechte sowie die Gesundheit von Ihnen und Ihrem Kind zu schützen, empfiehlt es sich, alle erforderlichen Schritte rechtzeitig zu ergreifen.

Sie sollten folgende Schritte unternehmen:

  • Informieren Sie sich: Recherchieren Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zum Mutterschutz in Ihrem Land oder Bundesland, da diese variieren können.
  • Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Dienststelle so früh wie möglich über Ihre Schwangerschaft. Dies ermöglicht es ihnen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und den Mutterschutz zu planen.
  • Beantragen Sie den Mutterschutz: In vielen Fällen müssen Sie den Mutterschutz schriftlich beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung oder Dienststelle nach den spezifischen Anforderungen für den Antrag.
  • Ärztliches Attest: Ein ärztliches Attest, das Ihre Schwangerschaft bestätigt und den voraussichtlichen Geburtstermin angibt, ist oft erforderlich.
  • Mutterschaftsgeld beantragen: Falls Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, beantragen Sie dies bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder der zuständigen Stelle für Beihilfe. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie normalerweise von Ihrer Krankenkasse.
  • Kontaktieren Sie den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin: Falls Ihr Arbeitgeber einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin hat, kann es hilfreich sein, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um eventuelle gesundheitliche Anpassungen oder Schutzmaßnahmen zu besprechen.
Wichtig: Bei Unklarheiten oder offenen Fragen sollten Sie nicht zögern, sich an Ihre Personalabteilung oder Dienststelle zu wenden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Mutterschutz in erster Linie dazu dient, die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen, und Vorrang vor beruflichen Aktivitäten hat.
Wenn du während des Mutterschutzes geplante Fortbildungen oder Schulungen hast, könntest du...
  • ...die geplanten Fortbildungen oder Schulungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
  • ...die geplanten Fortbildungen oder Schulungen online oder als Fernkurs absolvieren. .

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