In Teilzeit arbeiten in der Elternzeit – Was gilt es zu beachten?

Wie wirkt sich das Einkommen auf deinen Elterngeldanspruch aus? Wie beantragt man Teilzeit? Diese Infos, aber auch, wann dein Unternehmen deinen Antrag ablehnen kann, findest du hier. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Teilzeit arbeiten während der Elternzeit.

In aller Kürze:

  • In Elternzeit hast du unternehmens-abhängig Anspruch auf Teilzeitarbeit mit 15 - 32 Stunden pro Woche, wenn du mindestens 2 Monate in Teilzeit gehst.
  • Es ist besonders wichtig, die Antragsfristen einzuhalten.
  • Dein Unternehmen kann dir die Teilzeit auch freiwillig bewilligen.
  • In der Regel lohnt sich ElterngeldPlus für Eltern, die in der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten.

Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, zumindest in der Regel. Wenn du nicht schon in Teilzeit arbeitest, hast du einen rechtlichen Anspruch darauf, deine Arbeitszeit während der Elternzeit auf 15 - 32 Wochenstunden zu verringern. Mindestdauer deiner Teilzeit während der Elternzeit sind 2 Monate. Wenn du schon in Teilzeit arbeitest, kannst du das auch weiterhin tun. Für dich ist dann besonders das ElterngeldPlus interessant.
Allerdings gibt es einige Einschränkungen. Dein Anspruch auf Teilzeit kann zum Beispiel aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Dein Unternehmen kann dir die Teilzeit aber immer auch freiwillig bewilligen.
Hier findest du mehr zu familienfreundlichen Unternehmen.

Geänderte Regelung

Die Regelung der 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt gilt für Geburten ab dem 1.9.2021. Wenn dein Kind bis zum 31.8.2021 geboren wurde, gilt für dich die vorherige Regelung mit 30 Stunden je Woche.

Wann darf mein Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?

Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf Teilzeit wenn ...

  • … du in einem Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen – sogenannte Klein- oder Kleinstunternehmen – arbeitest. Auszubildende und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen werden nicht mitgezählt.
  • … du deinen Job weniger als 6 Monate ohne Unterbrechung ausübst.
  • … du während deiner Elternzeit weniger als 2 Monate in Teilzeit arbeiten willst.
  • … dringende betriebliche Gründe gegen deine Teilzeit sprechen. Zum Beispiel: Die Arbeit kann nur in Vollzeit richtig ausgefüllt werden.
  • … du die Fristen nicht einhältst.

Dein Arbeitgeber hat bei Anträgen …

  • … vor dem 3. Geburtstag deines Kindes: 4 Wochen ...
  • … bis einen Tag vor dem 8. Geburtstag deines Kindes: 8 Wochen …

… Zeit, deinen Antrag abzulehnen. Deinen Antrag nur teilweise anzunehmen ist übrigens nicht erlaubt.

Am besten informierst du dich bei der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, wie du in deinem individuellen Fall weiter vorgehen solltest. Grundsätzlich gibt es aber 3 Möglichkeiten:

1. Du bittest deinen Arbeitergeber, während deiner Elternzeit für ein anderes Unternehmen in Teilzeit arbeiten zu dürfen.
2. Mit einer schriftlichen Ablehnung deines Teilzeit-Antrags kannst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
3. Wenn du Anspruch auf Teilzeit hast, kannst du auch vor dem zuständigen Amtsgericht klagen.
Teilzeitstellen die in dein Leben passen

Gib deinen Ort ein und finde hier einen Job in Teilzeit

Wie ändert sich mein Anspruch auf Elterngeld, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Du hast weiterhin Anspruch auf Elterngeld, wenn du maximal 32 Wochenstunden arbeitest. Für dich lohnt sich das ElterngeldPlus. Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit gehst, verringert sich schließlich dein Nettolohn. Mit dem Elterngeld bekommst du 65% des Unterschieds wieder zurück. Infos wie man Elterngeld beantragt findest du hier.

Beispiel: Du hast vor der Elternzeit 1.400 € Netto verdient. Mit Beginn deiner Elternzeit verdienst du mit deiner Teilzeitarbeit weiter 750 € Netto. Das sind 650 € weniger als vorher. Von diesen 650 € bekommst du jetzt Elterngeld in Höhe von 422,50 €.

So kannst du dein Elterngeld berechnen:
(Nettogehalt vor der Geburt) - (Nettogehalt nach der Geburt) = Gehaltsunterschied
Gehaltsunterschied x 0,65 = Elterngeld

Elterngeld Plus

ElterngeldPlus beträgt monatlich maximal die Hälfte von dem, was du ohne Einkommen mit dem Basiselterngeld erhalten würdest. Dafür kannst du es aber für die doppelte Zeit beantragen. Du kannst zwischen 150 € und 900 € Euro monatlich bekommen. Bei dem Basiselterngeld sind es zwischen 300 € und 1.800 €. Du kannst Elterngeld und EltergeldPlus auch miteinander kombinieren, oder ElterngeldPlus beantragen wenn du nicht arbeitest.

Beispiel: Du hast ElterngeldPlus beantragt.
Vor der Elternzeit hast du 1.400 € Netto verdient. Mit Beginn deiner Elternzeit verdienst du mit deiner Teilzeitarbeit weiter 750 € Netto. Im ersten Schritt berechnest du deinen Gehaltsunterschied also 1.400 € - 750 € = 650 €. Halbierst du die 650 €, kommst du auf deinen Deckelungsbetrag fürs ElterngeldPlus von 325 €. Ausgezahlt wird dir am Ende 65 % von 325 € das sind 325 € x 0,65 = 211,25 €.

So kannst du dein ElterngeldPlus berechnen:
(Nettogehalt vor der Geburt) - (Nettogehalt nach der Geburt) = Gehaltsunterschied
Gehaltsunterschied : 2 = Deckelungsbetrag
Deckelungsbetrag x 0,65 = Auszahlungsbetrag

Die Beantragung von ElterngeldPlus läuft genau wie beim Elterngeld über deine Elterngeldstelle. Du kannst 3 Monate rückwirkend Elterngeld bekommen. Das heißt für maximal 3 Monate bevor dein Antrag in der Elterngeldstelle eingegangen ist. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Änderungen sind möglich, aber nur für zukünftige Monatsbeträge. Zum Beispiel ist es nicht möglich, einen Monat in dem du schon ElterngeldPlus ausgezahlt bekommen hast, in einen Elterngeldmonat umzuwandeln.

Partnerschaftsbonus

Auch alleinerziehende Eltern und getrennt lebende Paare können den Partnerschaftsbonus bekommen. Die folgenden Regeln gelten für Geburten seit August 2021. Wenn du alleinerziehend bist und für mindestens 4 Monate zwischen 24 und 30 Stunden die Woche arbeitest (im Monatsdurchschnitt) , steht dir der Partnerschaftsbonus von 4 zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten zu. Wenn du und der andere Elternteil euer Kind getrennt großzieht, gelten für euch die gleichen Bedingungen wie für Paare.

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Partnerschaftsbonus zu erhalten:

  • Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
  • Der Bonus wird für mindestens 2 und höchstens 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate beantragt.

Entscheidet ihr euch dafür, während der Elternzeit mindestens 4 aufeinanderfolgende Monate beide in Teilzeit zu arbeiten, könnt ihr beide jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus beantragen.

Wie beantrage ich Teilzeitarbeit in Elternzeit?

Unabhängig davon, ob dir Teilzeitarbeit während der Elternzeit rechtlich zusteht oder nicht, schade es nicht, rechtzeitig mit deiner Führungskraft oder personalverantwortlichen Person ins Gespräch zu gehen. Das macht die Planung für dein Unternehmen einfacher.

Es bietet sich an, das Thema Teilzeit spätestens anzusprechen, wenn du deine Elternzeit beantragst. Du bist dazu nicht verpflichtet, aber so umgehst du das Risiko, dass dein Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt wird.

Vater mit Kind am Laptop
© AdobeStock/svitlychnaja

Wichtig ist, dass du die folgenden Fristen einhältst.

  • Vor dem 3. Geburtstag deines Kindes: mindestens 7 Wochen
  • Bis einen Tag vor dem 8. Geburtstag deines Kindes: mindestens 13 Wochen

Es sind dieselben wie bei der Anmeldung der Elternzeit. Du kannst deinen Antrag formlos und mündlich stellen, letzteres ist aber nicht unbedingt zu empfehlen.

Diese Angaben müssen in deinen Antrag:

  • Beginn der Teilzeit
  • wieviele Stunden du pro Woche arbeiten willst (maximal 32)

Gut wäre es, wenn du hinzufügst, wie du deine Arbeitszeit aufteilen willst (Zeiten und Wochentage). Das kannst du aber vorher auch mit deiner Ansprechperson klären. Bei deinen 32 Wochenstunden kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den Durchschnitt im Monat.

Kann ich nach der Elternzeit verlangen, nur noch Teilzeit zu arbeiten?

Einen besonderen Anspruch auf Teilzeit hast du nicht. Trotzdem kannst du ohne Angabe von Gründen deinen Teilzeitwunsch als Brückenteilzeit beantragen. Das geht in einem Unternehmen mit mindestens 45 Angestellten (Auszubildende werden nicht mitgezählt), wenn du dort mindestens 6 Monate gearbeitet hast. Für einen Zeitraum von 1 - 5 Jahren hast du dann Anspruch auf Teilzeit. Den Antrag kannst du 3 Monate vor der Verringerung deiner Arbeitszeit bei deinem Unternehmen einreichen. Er sollte beinhalten, wie du deine Arbeitszeit aufteilen möchtest.

Wichtige Fragen schnell beantwortet

Während der Elternzeit hast du einen besonderen Kündigungsschutz, der auch nach Beendigung der Elternzeit den Anspruch auf die Rückkehr in das ursprüngliche Arbeitsverhältnis sichert.
Es gibt viele Vorteile, die das Teilzeitarbeiten während der Elternzeit zu einer attraktiven Option für berufstätige Eltern machen, die ihre berufliche und familiäre Verantwortung miteinander vereinbaren möchten.

  • Anpassbare Arbeitszeiten: Du hast die Möglichkeit, im Antrag deine gewünschten Arbeitszeiten anzugeben. Solange der Arbeitgeber keinen begründeten Einwand erhebt, werden diese als genehmigt betrachtet
  • Spezieller Kündigungsschutz: Während der Elternzeit bleibt der Kündigungsschutz bestehen, was bedeutet, dass die Arbeitsstelle gesichert ist.
  • Flexibilität bei der Stundenanzahl: Du kannst flexibel zwischen 15 und 32 Wochenstunden arbeiten, solange du die festgelegten Antragsfristen beachtest.
  • Eingeschränkte Ablehnungsmöglichkeiten: Dein Arbeitgeber kann deinen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dies macht es für den Arbeitgeber schwieriger, eine solche Anfrage abzulehnen, im Vergleich zur "normalen" Teilzeitarbeit, bei der bereits betriebliche Gründe ausreichen.
  • Anspruch auf Vollzeitarbeit nach der Elternzeit: Nach der Elternzeit hast du das Recht, zu deiner vorherigen Vollzeitarbeit zurückzukehren oder gemäß den ursprünglichen Vereinbarungen.
  • Abfindungsanspruch: Sollte dein Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, wird die Höhe deiner finanziellen Ansprüche auf Grundlage der Vollzeitarbeit ermittelt.
Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Hierbei ist nicht die wöchentliche Arbeitszeit entscheidend, sondern der Durchschnitt pro Monat. Wenn du dich für eine Teilzeitarbeit während dieser Zeit entscheidest, kann das ElterngeldPlus eine besonders vorteilhafte Option für dich sein.

Hinweis:

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf deine spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.