Alleinerziehend – Was steht mir zu?

Für alleinerziehende Eltern gibt es eine Menge an Hilfsangeboten. In diesem Ratgeber helfen wir dir, dich im Behördendschungel zurechtzufinden und über deine über Rechte informiert zu sein. So kannst du dir die Unterstützung suchen, die dir zusteht und für dich und dein Kind das Beste rausholen.

Mutter mit Kleinkind am Meer
© Xavier Mouton Photographie/unsplash

In aller Kürze:

  • Als alleinerziehender Elternteil stehen dir vielfältige Unterstützungen und Steuervorteile zu.
  • Für Kinderbetreuung, Erstausstattung oder Vereinsmitgliedschaften kannst du finanzielle Hilfen beantragen.
  • Verschiedene Institutionen bieten umfangreiche Beratungsangebote für deine Lebenslage.

Wann gelte ich als alleinerziehend?

Im Gesetz wird folgendes festgelegt:
Als alleinerziehend gelten „Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und die allein für deren Pflege und Erziehung sorgen”.

Was genau bedeutet das?
Es ist von großer Bedeutung, dass der Hauptwohnsitz des Kindes bei dir ist. Dies bedeutet, dass das Kind mehr als 50 % seiner Zeit bei dir verbringt. Diese Regel gilt auch dann, wenn du nicht das alleinige Sorgerecht für das Kind hast, sondern es gemeinsam mit dem anderen Elternteil teilst.

Eine besondere Situation ist zu beachten:
Wenn das Kind jeweils zur Hälfte bei beiden Elternteilen lebt, wird dies als "Wechselmodell" bezeichnet. In diesem Fall wird keiner der beiden Elternteile als alleinerziehend angesehen.

Infos rund um Elterngeld, Unterhalt und Zuschüsse

Elterngeld: Wissenswertes für Alleinerziehende

  • Voraussetzungen für den Bezug: Als alleinerziehender Elternteil hast du selbstverständlich Anspruch auf Elterngeld, unabhängig davon, ob du in einem festen Arbeitsverhältnis oder selbstständig tätig bist. Eine Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist jedoch, dass dein Wohnsitz in Deutschland liegt und du hier gemeldet bist. Es ist wichtig zu beachten, dass, falls du Sozialleistungen wie beispielsweise Hartz IV erhältst, das Elterngeld als Einkommen auf diese Sozialleistungen angerechnet wird. Das kann zur Folge haben, dass deine Leistungen entsprechend gekürzt werden.
  • Bezugsdauer des Elterngelds: Eltern, die ihre Kinder gemeinsam oder allein erziehen, werden gleichberechtigt behandelt und haben die Möglichkeit, bis zu 14 Monate Elterngeld zu beziehen. Wenn du dich für das ElterngeldPlus entscheidest, besteht die Option, den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate zu verlängern. Es ist jedoch zu beachten, dass sich in diesem Fall die monatliche Höhe des Elterngeldes halbiert.
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Steht dir der Partnerschaftsbonus zu?

Für Geburten seit August 2021 gilt: Wenn du alleinerziehend bist und für mindestens 4 Monate zwischen 24 und 30 Stunden die Woche (im Monatsdurchschnitt) arbeitest, steht dir der Partnerschaftsbonus von 4 zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten zu. Mehr über den Partnerschaftsbonus erfahren.
Junge Eltern kuscheln mit ihrem Baby.
© BGStock72/AdobeStock

Regelungen rund um den Unterhalt

Als alleinerziehende Person trägst du zwar die alleinige Verantwortung für dein Kind, hast in der Regel aber Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den anderen Elternteil.
Es gibt zwei Formen des Unterhalts:
Entweder für dich in Form eines nachehelichen Unterhalts oder Betreuungsunterhalts oder auch für dein Kind in Form des sogenannten Barunterhalts. Wie hoch der Unterhalt ausfällt, kann man nicht pauschal beantworten. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und richtet sich nach der “Düsseldorfer Tabelle”.

  1. Nachehelicher Unterhalt
    Davon spricht man bei einem Unterhalt, den der andere Elternteil nach einer Scheidung bezahlen muss. Auch in der Trennungsphase, noch vor der Scheidung, kannst du Unterhalt bekommen, den sogenannten Trennungsunterhalt.

  2. Barunterhalt
    Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch ihre Eltern. Als alleinerziehender Elternteil wirst du dem durch die Betreuung, Pflege und Erziehung gerecht. Der andere Elternteil leistet seinen Beitrag dann in der Regel durch finanzielle Unterstützung.
Gut zu wissen

Unterhaltsvorschuss beantragen

Sollte der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, bekommst du Hilfe vom Staat. Dieser gibt dir einen Vorschuss auf den Unterhalt und holt sich das Geld dann wieder. Den Vorschuss kannst du auch beantragen, wenn der Unterhalt nur unregelmäßig gezahlt wird. Damit soll die Lebensgrundlage deines Kindes sichergestellt werden. Hier findest du mehr Infos zum Unterhaltsvorschuss

Welche Zuschüsse kann ich beantragen?

Mit dem Zuschuss für Sonderbedarf kannst du deine ersten Kosten für Strampler, Babyschale, Wickeltisch, Kinderwagen und co. senken.

Voraussetzung: Du beziehst Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Beantragt wird der Zuschuss beim Jobcenter und beim Sozialamt. Weitere Infos bekommst du bei der zuständigen Behörde in deiner Stadt oder Gemeinde.

Auch bei der Diakonie, Caritas oder ProFamilia kannst du finanzielle Hilfen für die Erstausstattung bekommen.
Tipp

So kannst du noch mehr sparen

Kinder tragen Kleidung oft nur wenige Monate, bis sie rauswachsen. Gebrauchte Kleider und andere notwendige Gegenstände, wie Babybetten oder Autositze findest du günstig z.B. bei Vinted, ebay Kleinanzeigen oder auf Flohmärkten in deiner Nähe.
Seit 2020 kannst du je Kind weitere 205 € bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Das wurde in dem neuen Starke-Familien-Gesetz festgelegt.
Um den Zuschlag zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dein Kind muss unter 25 Jahre alt sein, unverheiratet und seinen Hauptwohnsitz bei dir haben.
  • Du musst bereits Kindergeld oder eine andere Leistung in Anspruch genommen haben.
  • Dein Einkommen ist zusammen mit dem Kinderzuschlag so hoch, dass kein Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld besteht.
  • Dein Bruttoeinkommen als Alleinerziehende beträgt mindestens 600 € und übersteigt die Höchsteinkommensgrenze nicht. Diese Grenze wird für jede Familie abhängig von den Lebenshaltungskosten individuell berechnet.
Zur Förderung der Bildung deines Kindes stehen dir zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese können Ausgaben abdecken, wie beispielsweise Lernmaterial, Kosten für Ausflüge in Kindergärten oder Schulen, Mittagessen in Betreuungseinrichtungen oder Mitgliedsbeiträge in Vereinen. Durch Leistungen aus dem sogenannten "Bildungspaket" kann erheblich zur Reduzierung dieser Kosten beitragen.
Beantragt werden die Leistungen bei der zuständigen Behörde deines Bundeslands.
Als alleinerziehendes Elternteil bist du auf eine besonders flexible Betreuung für dein Kind angewiesen. Die Kosten für Kita-Plätze variieren von Kommune zu Kommune. In den meisten Kommunen wirst du als Einelternfamilie jedoch bevorzugt.
Für die Kinderbetreuung kannst du zusätzlich eine Kostenhilfe beantragen:

  • Grundsätzlich sind die Kita-Kosten abhängig von deinem Einkommen.
  • Wenn du Geringverdiener:in bist, kannst du beim zuständigen Jugendamt eine Ermäßigung beantragen.
  • Du bist noch in der Ausbildung oder studierst? Auch dann kannst du eine Ermäßigung bekommen.
  • Genaue Infos bekommst du beim zuständigen Jugendamt.
  • 2/3 der Betreuungskosten für Kita, Tagesbetreuer:in oder Au Pair (bis zu 4000 € pro Jahr) kannst du steuerlich geltend machen.
Betreuung durch Familienangehörige
Wird dein Kind gegen Bezahlung von einem:einer Angehörigen betreut, kannst du auch diese Kosten steuerlich absetzen, allerdings nur bis es 14 Jahre alt ist.
  1. Mehrbedarf – bei regelmäßigen Kosten
    Wenn du Arbeitslosengeld II beziehst und alleinerziehend bist, bekommst du vom Jobcenter einen monatlichen Zuschuss von bis zu 267,60 € in 2021 (269,40 € ab 2022). Wieviel Geld du genau bekommst, hängt davon ab, wieviele Kinder bei dir leben.

    Zahlst du monatlich Kindergartenbeiträge, Nachhilfe oder z.B. teure medizinisch notwendige Lebensmittel? Für solche zusätzlichen und regelmäßigen Kosten, die nicht über den Unterhalt oder andere staatliche Zuschüsse gedeckt sind, kannst du auch Mehrbedarf anmelden und Hilfe bekommen.

    Frist für den Antrag: Mehrbedarf kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Sobald du von den anstehenden Kosten weißt, solltest du daher sofort den Antrag stellen.

  2. Sonderbedarf – bei unvorhergesehenen, einmaligen Kosten
    Dein Kind braucht eine Zahnspange? Das kann schnell mal richtig teuer werden. Bei solchen Kosten, die man nicht vorhersehen konnte, kannst du auch Einmalhilfen beantragen. Wichtig ist, dass die Kosten wirklich überraschend kommen und du dafür nicht hättest sparen können.

    Frist für den Antrag: Sonderbedarf darf bis zu einem Jahr rückwirkend angemeldet werden.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung können Mütter und Väter Kuren von bis zu 3 Wochen bezahlt bekommen. Dafür reicht bereits ein Rezept von einem Arzt oder einer Ärztin, in dem steht, dass die Auszeit notwendig ist.
Du kannst entweder alleine in Kur fahren und ein:e Familienpfleger:in übernimmt die Betreuung der KInder oder du nimmst dein Kind oder deine Kinder mit. Für eine spielerisch Betreuung vor Ort ist gesorgt. So kannst du dir in Kur viel Zeit für dich nehmen und an Gruppenaktivitäten teilnehmen.
Du bist krank, verletzt oder dir steht ein Krankenhausaufenthalt bevor?

Krankenkassen unterstützen dich in dieser Situation mit einer bestellten Haushaltshilfe. Auch hier muss von deinem Arzt oder deiner Ärztin eine Bescheinigung ausgestellt werden. Beantragt wird die Hilfe direkt bei der Krankenkasse.
Das Wohngeld wird als Zuschuss zu Mietkosten gewährt und ist abhängig von der Höhe deines Einkommens, deiner monatlichen Miete und deinem Wohnort.

Das Wohngeld kann prinzipiell jeder beantragen. Als Alleinerziehende:r bekommst du jedoch einen kleinen Zuschlag. Wenn du einen Antrag stellst, solltest du das daher unbedingt mit angeben.

Auf den Seiten des Bundesinnenministeriums findest du einen Wohngeldrechner, mit dem du deinen Anspruch vorab schon mal prüfen kannst.

Beachte: Der ermittelte Betrag kann durchaus von der tatsächlichen Höhe abweichen. Ein Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle in deiner Stadt oder Gemeinde lohnt sich daher in jedem Fall.
Seit Juli 2020 liegt der monatliche GEZ-Beitrag bei 18,36 pro Haushalt. Die Kosten werden pro Quartal eingezogen. Eine Befreiung von den Gebühren ist nur möglich, wenn du ALG II oder Sozialgeld beziehst.

Beantragen kannst du sie am schnellsten über das Online-Portal der Beitragsservices.
Ein Vater tröstet seine Tochter.
© Halfpoint/AdobeStock

In welche Steuerklasse falle ich als Ein-Eltern-Familie?

Wenn du alleinerziehend bist, wirst du steuerlich anders behandelt als z.B. ein Single ohne Kind oder ein Ehepaar.
Als alleinerziehende Mama oder alleinerziehender Papa profitierst du von einem zusätzlichen Steuerfreibetrag, dem so genannten Entlastungsbetrag. Seit 2020 liegt dieser bei 4.008 € pro Kind. Für jedes weitere Kind erhältst du zusätzlich 240 €.

Dafür solltest du jedoch unbedingt in der Steuerklasse II sein. Wenn du das noch nicht bist, z.B. weil sich deine Lebenssituation gerade erst geändert hat, kannst du beim Finanzamt einen Wechsel verlangen.
Beantragt wird der Entlastungsbetrag direkt über deine Steuererklärung (Anlage Kind) und dann jährlich einmal angerechnet.

Diese Steuerklassen gibt es:

Lebenssituation Steuerklasse
Wenn du geschieden oder verwitwet bist, das Kind jedoch noch nicht geboren wurde.
Steuerklasse 1
Ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Steuerklasse 2
Sobald du heiratest, eine eingetragene Lebenspartnerschaft hast und ihr euch einen Haushalt teilt.
Steuerklasse 3,4 oder 5
Bei deinem Arbeitgeber musst du den Wechsel der Steuerklasse nicht angeben. Das Finanzamt informiert diesen automatisch über die Änderung.

Welche Beratungsangebote gibt es?

Es gibt viele Hilfs- und Beratungsangebote für alle Lebenslagen. Solltest du Fragen rund um das Thema Ein-Eltern-Familie haben und dich informieren möchtest, kannst du ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Wir haben ein paar Anlaufstellen für dich gesammelt. Häufig gibt es noch viele weitere Angebote von Städten und Gemeinden.

Beratungsstellen

  • Hilfetelefon von profamilia: unterstützt bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft, staatliche Hilfen für Familien, Lebenssituation von Alleinerziehenden oder finanzielle Absicherung von Familien. Erfahre hier mehr über die Beratungsangebote von profamilia.
  • Unterstützung durch die Caritas: hier bekommst du umfangreiche Hilfe in allen wichtigen Fragen rund um die Schwangerschaft. Egal, welche Sorgen oder Fragen du hast, bei der Caritas wirst du immer unterstützt. Erfahre hier mehr über die Beratungsangebote der Caritas.
  • Die Nummer gegen Kummer bietet Telefonberatung für Eltern. Bei dieser Beratungsstelle kannst du dir Ratschläge rund um das Thema Eltern-Sein holen. Unkompliziert, kostenlos und garantiert anonym. Hier findest du Infos und Kontaktdaten der Nummer gegen Kummer

Um unter der Fülle an Beratungsangeboten das für dich passende Angebot zu finden, bietet die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. einen Online-Beratungsführer:innen. Dort kannst du nach Angeboten in deiner Nähe suchen.
Hier geht’s zum Online-Beratungsführer.

Wie organisiere ich die Betreuung meines Kindes?

Eine gute Betreuung, die mit dem Job vereinbar ist, gehört sicherlich zu einer der größten Herausforderungen für alleinerziehende Eltern. Unter Umständen können Großeltern oder andere Familienmitglieder aushelfen. Eine ständige Kinderbetreuung durch Oma, Opa oder Tante, Onkel ist jedoch in den meisten Fällen nicht möglich.
Umso wichtiger ist es, ein passendes Betreuungsangebot zu finden:

  • Bei der Bewerbung um Kita-Plätze werden Alleinerziehende oftmals bevorzugt behandelt. Sag also bei der Bewerbung unbedingt mit dazu, wie eure Lebensumstände sind. Das steigert deine Chancen auf eine Zusage. Kita-Plätze können ganz unterschiedlich hoch, meist jedoch nicht unter 1000 € pro Jahr. In einigen Kommunen in Deutschland ist die Kita sogar kostenfrei.

  • Hast du keinen Kita-Platz bekommen? Suche nach Tagesmüttern in deiner Nähe. Dort wird dein Kind in einer kleinen Gruppe mit nicht mehr als 5 Kindern betreut. Die monatlichen Kosten liegen bei etwa 400 - 500 €, die du durch Zuschüsse aber deutlich verringern kannst.

  • Eine weitere Möglichkeit ist es, ein familienfreundliches Unternehmen zu finden, dass dir besonders flexible Arbeitszeiten und Homeoffice anbieten kann oder bestenfalls sogar ein eigenes Betreuungsangebot hat. Wenn du also gerade sowieso auf Jobsuche bist, kannst du bei der Auswahl auf Familienfreundlichkeit achten.

Gut zu wissen

Krankenkassen bezahlen 10 Kinderkrankentage pro Jahr für jeden Elternteil. Als alleinerziehende Mama oder alleinerziehender Papa stehen dir 20 Kinderkrankentage pro Jahr zu. Bei zwei Kindern sind es sogar 40 Tage.

Wichtige Fragen schnell erklärt:

Da in deinem Wohnraum weitere Erwachsene wohnen, wird zunächst davon ausgegangen, dass du nicht alleinerziehend bist. Dagegen kannst du aber Widerspruch einlegen:
Du kannst dann erklären, dass niemand sonst für dein Kind verantwortlich ist, sondern du alleine die finanzielle Verantwortung trägst. In manchen Fällen möchte das Finanzamt sich jedoch vor Ort ein Bild von der Situation machen. Es kann also passieren, dass jemand vorbeikommt und sich ansehen möchte, wie ihr lebt.

Sei darauf gut vorbereitet. Es darf nicht danach aussehen, dass ihr in der WG gemeinsam wirtschaftet. Dafür reicht sogar schon die gemeinsame Nutzung des Kühlschranks aus.

Darüberhinaus ist es jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Voraussetzungen für den Elterngeldbezug je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Daher empfehle ich dir, dich mit deiner zuständigen Elterngeldstelle in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für deinen Antrag bereithältst und deine spezifische Situation berücksichtigt wird.
Ja, in der Regel ist es möglich, deinen Elterngeldantrag nachträglich zu ändern, Voraussetzung dafür ist, dass die Änderung während des Bezugszeitraums passiert (also in der Zeit in der du noch Elterngeld bekommst) und gesetzliche Bestimmungen berücksichtigt.

Hinweis:

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf deine spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.