Eine Übersicht zum Kindergeld

Deine Familie wird bald größer und damit kommen auch neue Kosten auf dich zu. In Deutschland wirst du damit aber nicht ganz alleine gelassen. Damit du dein Kind sicher versorgen kannst steht dir Kindergeld zu. Aber wo und wie stellt man einen Antrag auf Kindergeld? Wie lange steht es einem zu? Wir haben ein paar Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Mann und schwangere Frau mit Laptop auf der Couch
© pololia / AdobeStock

In aller Kürze

  • Dein Kind hat Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr in Deutschland lebt oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Auch wenn dein Kind 18 ist, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin unterstützt werden.
  • Du kannst das Kindergeld mittlerweile online beantragen.
  • Kinderfreibetrag und Kindergeld sind nicht dasselbe.

Definition: Was ist Kindergeld?

Stand: Januar 2023

Höhe Kindergeld

Für jedes Kind: 250 €

Dein Neugeborenes soll von Geburt an bestens versorgt werden. In Deutschland wirst du als Familie in Form von Kindergeld unterstützt. Wenn du also ein Kind bekommst, hast du Anspruch auf das Kindergeld. Das erfolgt durch einen schriftlichen Antrag oder online im Internet.

Du kannst das Kindergeld als steuerliche Ausgleichszahlung sehen. Als Elternteil hast du durch das Kindergeld die Möglichkeit, dein Kind zu versorgen und musst diese Kosten dementsprechend nicht von deinem eigenen Gehalt ziehen. Es ist eine Leistung, die dir zusteht – und das unabhängig von deinem Einkommen. Es gibt aber eine bestimmte Staffelung. Je nachdem, wie viele Kinder du hast, erhöht sich das Kindergeld.

Sofortzuschlag

Der so genannte Sofortzuschlag soll Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterstützen, die von Armut betroffen sind. Dafür wird seit Juli 2022 monatlich pro Kind ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 € ausbezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält so jährlich zusätzlich 240 €, eine Familie mit zwei Kindern erhält 480 €. Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die mit Grundsicherung auskommen müssen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Der Sofortzuschlag wird automatisch ausbezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.

Wer genau bekommt Kindergeld?

Jedes in Deutschland lebende Kind hat Anspruch auf das Kindergeld, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: In der Regel sollte dein Kind unter 18, also noch nicht volljährig, sein. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen ein Kind im Alter von über 18 Jahren weiterhin Kindergeld bekommt.

Solange dein Kind in deinem Haushalt lebt und regelmäßig von dir versorgt wird, erhältst du das Kindergeld stellvertretend. Das gilt auch für Pflegeeltern oder Großeltern (siehe "Welche Kinder haben Anspruch auf das Kindergeld?”).

Das Kind muss auch nicht zwingend in Deutschland leben. Wenn dein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ihr aber ins Ausland ausgewandert seid, ist der Anspruch auf Kindergeld ebenfalls vorhanden.

Umgekehrt geht es auch. Wenn du und dein Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, könnt ihr unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls deutsches Kindergeld bekommen:

  • Ihr seid Staatsbürger:innen in einem Land der EU, des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz.
  • Ihr habt die Staatsangehörigkeit folgender Staaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei.
    • Zusätzlich dazu bist du in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder erhältst Kranken- oder Arbeitslosengeld.
  • Du besitzt eine Aufenthaltserlaubnis, weil du in Deutschland arbeiten darfst.
  • Du gehörst zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.


Um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten, bekommst du bei der Bundesagentur für Arbeit ausführliche Informationen.

Welche Kinder haben Anspruch auf Kindergeld?

Da das Kind den Anspruch auf das Kindergeld besitzt, wird das Geld in der Regel an die Person ausgezahlt, die das Sorgerecht besitzt. Das gilt auch für:

  • für Kinder der Ehepartner:innen
  • für Kinder der eingetragenen Lebenspartner:innen
  • für Adoptivkinder
  • für Pflegekinder (wenn ein familienähnliches Verhältnis besteht und es kein Betreuungsverhältnis mehr zu den leiblichen Eltern gibt)
  • für Enkelkinder, wenn ihr mit ihnen zusammenlebt

Alles rund um die Beantragung von Kindergeld

Der Antrag

Das Kindergeld beantragst du über ein Formular der Familienkasse oder auch direkt online. Die Bearbeitungszeit kann 4 bis 6 Wochen dauern.

Im Normalfall stellst du diesen Antrag bei der Familienkasse deiner Agentur für Arbeit.
Es gibt zwei Ausnahmen:

  1. Wenn du im Ausland lebst, aber in Deutschland arbeitest, forderst du den Antrag bei der Familienkasse an, in deren Bezirk sich die Lohnstelle deines Arbeitgebers befindet. Lebst du beispielsweise in den Niederlanden, arbeitest aber in der kreisfreien Stadt Köln, so musst du dich an die Stadt Köln wenden.
  2. Wenn du im öffentlichen Dienst tätig bist, stellst du den Antrag bei deiner Dienststelle.

Für den Antrag benötigst du deine steuerliche Identifikationsnummer. Ansonsten erhältst du alle weiteren Informationen auch direkt hier im Kindergeld-Antrag bei der Geburt der Agentur für Arbeit.

Die Auszahlung

Das Geld erhältst du monatlich auf dein angegebenes Konto überwiesen. Der genaue Auszahlungstermin unterscheidet sich von Familienkasse zu Familienkasse. Hier findest du eine Übersicht der Auszahlungstermine.

Wird das Kindergeld auch an das Kind oder an eine andere Person ausgezahlt?

Ja, das ist möglich.
Unter gewissen Umständen kann es passieren, dass du deinem Kind keinen entsprechenden Unterhalt zahlen kannst, weil du zum Beispiel selber in finanzielle Probleme geraten bist. In solchen Fällen, kann das Kindergeld an andere Personen oder Behörden gezahlt werden, die das Geld dann wiederum für die Versorgung des Kindes nutzen. Wenn dein Kind schon einen eigenen Haushalt führt, sich selbst versorgt und du kein Unterhalt mehr zahlen brauchst, kann dein Kind das Kindergeld auch selbst erhalten.

Rechzeitige Beantragung

Gut zu wissen

Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Frist für diese rückwirkende Zahlung beträgt allerdings 6 Monate. Denke also am besten rechtzeitig an den Antrag.
Person am Tisch mit Notizbuch und Kaffee
© Tirachard Kumtanom / Pexels

Wie lange bekommt man Kindergeld?

In der Regel bekommst du Kindergeld, bis dein Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen. Tritt einer der folgenden Fälle ein, ist es möglich einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Maximal geht das bis zum 25. Lebensjahr.

1. Kind befindet sich in einer Übergangszeit

Wenn dein Kind sich zwischen Schulabschluss und dem Ausbildungsbeginn befindet, wird weiterhin Kindergeld ausgezahlt. Voraussetzung: Die Übergangszeit geht nicht länger als 4 Monate. Das geht auch, wenn dein Kind in der Zeit ein Praktikum macht, welches in die Richtung des angestrebten Berufes geht und/oder wenn es einen Freiwilligendienst leistet (freiwilliges soziales Jahr, ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst).

2. Kindergeld bei Ausbildung oder Studium

Wenn dein volljähriges Kind zum ersten Mal eine Ausbildung oder ein Studium absolviert (z.B. ein Bachelor-Studium), kannst du weiterhin Kindergeld beantragen. Bei einer zweiten Ausbildung (zweite Ausbildung oder zweites Studium) gibt es ebenfalls weiter Kindergeld. Selbst wenn dein Kind einen Nebenjob mit unter 20 Wochenstunden annimmt, bekommt es dann weiterhin Kindergeld.

3. Kind ist arbeitslos oder hat keinen Ausbildungsplatz gefunden

Ist dein Kind als ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet, erhält es auch bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Hierfür ist allerdings ein schriftlicher Nachweis nötig.

4. Kinder mit Behinderung

Sollte dein Kind unter einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung leiden, erhält es unabhängig vom Alter Kindergeld. Die Behinderung muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein. Voraussetzung dafür ist, dass dein Kind nicht mehr als 9.408 € pro Jahr an Einkommen erhält. Sollte es mehr sein, wird von der Familienkasse geprüft, ob das Einkommen den Bedarf des Kindes überschreitet.

Was ist ein Kinderfreibetrag?

Nicht zu verwechseln: Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag ist eine Steuerentlastung für die Eltern. Im Gegensatz zum Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag (dazu gehört auch der Erziehungsfreibetrag) nur 1x im Jahr ausgezahlt. Allerdings haben nur Eltern, Adoptiveltern und in bestimmten Fällen die Pflegeeltern ein Recht auf den Freibetrag. Großeltern und Co. sind davon ausgeschlossen. Das Finanzamt rechnet aus, welche Form und Steuererleichterung für euch als Eltern günstiger ist. Wenn der Steuervorteil mit einem Kinderfreibetrag für euch höher ist, lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr.


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