Beantragen Mütter und Väter Elterngeld, können sie bis zu 28 Monate von der finanziellen Hilfe profitieren. Wir zeigen, welche Regelungen in Bezug auf Elterngeld für Väter gelten, welche Varianten möglich sind und wie die Beantragung funktioniert.
Beantragen Mütter und Väter Elterngeld, können sie bis zu 28 Monate von der finanziellen Hilfe profitieren. Wir zeigen, welche Regelungen in Bezug auf Elterngeld für Väter gelten, welche Varianten möglich sind und wie die Beantragung funktioniert.
Die Elternzeit beschreibt eine unbezahlte Auszeit vom Arbeitsalltag für Mütter und Väter. Der Antrag richtet sich dabei direkt an den Arbeitgeber, der verpflichtet ist, Eltern bis zu 3 Jahre von der Arbeit freizustellen.
Um die finanzielle Belastung durch das wegfallende Einkommen während der Elternzeit besser stemmen zu können, kann zusätzlich Elterngeld beantragt werden. Dabei ist das Elterngeld gebunden an die Elternzeit, kann also nur innerhalb eben jener beantragt werden. Seit 2007 haben auch Väter Anspruch auf Elterngeld.
Damit Väter Anspruch auf Elterngeld haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wer Elterngeld beantragen möchte, muss seine Arbeitszeit reduzieren. Möchtest du während des Bezugs von Elterngeld weiterhin arbeiten, darfst du dies bis zu 30 Stunden pro Woche tun.
Die Höhe deines während dieser Arbeitszeit erzielten Einkommens hat keinerlei Einfluss auf die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes. Stattdessen orientiert sich das Elterngeld an deinem Einkommen von vor der Elternzeit.
Beachte folgende Zusatzregelung: Hast du vor der Geburt deines Kindes mehr als 250.000 Euro pro Jahr verdient, erlischt dein Anspruch auf Elterngeld.
Du musst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies gilt als gegeben, sobald dein Kind mehr als 70% der Zeit in deinem Haushalt wohnt.
Selbstverständlich musst du nicht nur mit deinem Kind in einem Haushalt leben, sondern dich in dem Zuge auch um die Betreuung kümmern.
Ob Mütter oder Väter Elterngeld beantragen, macht im Grunde genommen keinen Unterschied. Bei beiden Elternteilen ist zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus zu unterscheiden.
Das Basiseltelterngeld errechnet sich aus dem Einkommen von vor der Geburt des Kindes und beträgt in der Regel 65% dieses Nettolohns. (Maximal werden 1.800 Euro monatlich ausgezahlt).
Der Anspruch beider Elternteile beläuft sich bei dieser Form des Elterngeldes auf 12 Monate, die beliebig aufgeteilt werden können. Die Eltern können sowohl gleichzeitig Basiselterngeld beantragen (bspw. die ersten 6 Lebensmonate) als auch nacheinander (bspw. erste 5 Lebensmonate Basisleterngeld für die Mutter, folgende 7 Monate für den Vater).
Tipp: Sobald ein Elternteil mindestens 2 Monate Gehaltseinbußen durch die Kinderbetreuung hat, gewährt der Gesetzgeber zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Dabei handelt es sich um die sogenannten Partnermonate.
Elterngeld Plus stellt die Alternative zum Basiselterngeld dar und hat eine Laufzeit von 28 Monaten. Statt der maximal 1.800 Euro Basiselterngeld, erhalten Eltern bei dieser Variante maximal 900 Euro pro Monat.
Eine Kombination mit dem Basiselterngeld ist problemlos möglich. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten Elterngeld Plus.
Beispiel: Eine Mutter beantragt für die ersten 8 Lebensmonate des Neugeborenen Basiselterngeld. Damit sind 8 von 12 zur Verfügung stehenden Monaten des Basiselterngeldes aufgebraucht. Die restlichen 4 Monate können sowohl als Basiselterngeld als auch als Elterngeld Plus beantragt werden. Entscheidet sich die Mutter für Elterngeld Plus, macht sie aus den vier Monaten acht.
Elternzeit wird direkt beim Arbeitgeber beantragt. Dabei muss der Antrag dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen – in schriftlicher Form. Die Abgabe des Antrags erfolgt in den meisten Fällen bei der Personalabteilung des Arbeitgebers.
Das Elterngeld beantragen Mütter und Väter erst nach der Geburt bei der Elterngeldstelle. Über Elterngeld digital kann die Beantragung in einigen Bundesländern auch online erfolgen. Ist dies nicht möglich/gewünscht, erfolgt der Antrag über ein Antragsformular. Hier findest du eine Übersicht aller Antragsformulare der jeweiligen Bundesländer.
Wichtig ist, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes zu stellen – also jener Zeitspanne, für die Elterngeld rückwirkend bezahlt wird. Dabei kann jedes Elternteil pro Kind nur einen Antrag stellen. So ist auch bei Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen pro Elternteil einzig ein Antrag zulässig.