Haushaltshilfe gesucht? So gelingt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Im Krankheitsfall ist es für viele Menschen nicht möglich, den eigenen Haushalt weiterzuführen. Eine zuverlässige Haushaltshilfe verschafft Abhilfe – sie übernimmt die Kinderbetreuung, Kochen, Putzen und den Einkauf. Unter bestimmten Voraussetzungen haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, die Kostenerstattung einer solchen Leistung bei der Krankenkasse zu beantragen.

Ein Mann an einem Bügelbrett
© Photographee.eu/AdobeStock

In aller Kürze:

  • Erkrankte Menschen mit Kindern unter 12 Jahren bekommen die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet
  • Für maximal 26 Wochen übernimmt deine Krankenkasse die Kosten
  • Es muss ein Antrag gestellt und die Notwendigkeit dafür durch einen Arzt bescheinigt werden
  • Alternativen sind die Ambulante Familienhilfe oder Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Wer hat den Anspruch auf eine Kostenübernahme?

Die Voraussetzungen der Krankenkasse

Grundsätzlich solltest du erst einmal prüfen, ob deinem Haushalt Personen angehören, die die anfallenden Aufgaben für eine Weile übernehmen können, solange du krankheitsbedingt nicht dazu fähig bist; etwa Eheleute, Geschwister oder sonstige Familienmitglieder. Wichtig: sie dürfen durch den Umfang der Haushaltsführung nicht so stark beeinträchtigt sein, dass sie ihre bisherigen Rollen, zum Beispiel den Beruf auszuüben oder zur Schule zu gehen, nicht ausführen können. Sollte jedoch jemand in deinem Haushalt für dich einspringen, entfällt dein Anspruch auf Kostenübernahme.

Im gegenteiligen Fall kannst du die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe durch die gesetzliche Krankenkasse beantragen. Laut Gesetzsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Bewilligung durch die zuständige Stelle an folgende Konditionen geknüpft, die du erfüllen solltest:

  • Ein Antrag auf Kinderbetreuung wird nur dann bewilligt, wenn die Kinder in deinem Haushalt unter 12 Jahre alt sind;
  • Kinder mit Behinderung, die in ihrem Alltag körperliche oder seelische Unterstützung benötigen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen;
  • und keine im Haushalt lebende Person kann ihn stellvertretend weiterführen; es spielt keine Rolle, ob diese volljährig ist oder nicht.

Die Antragstellung

Antragsformulare für eine Haushaltshilfe gibt es bei den Krankenkassen, den Unfallversicherungsträgern und den Rentenversicherungsträgern. Alternativ kannst du sie online finden und ausdrucken. Der für dich zuständige Sachbearbeiter hilft dir bei Detailfragen weiter.

Nicht vergessen:

Bevor du einen Antrag ausfüllst, musst du dir eine Notwendigkeitsbescheinigung deines behandelnden Hausarztes einholen und bei deiner Kasse vorlegen. Darin ist aufgeführt, ab wann die Hilfe im Haushalt notwendig ist, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum.
Frau schüttelt Laken aus
© olha-flaxeco/unsplash


Leistungsumfang: Was deckt die Krankenkasse ab?

Bewilligungszeitraum und Kostenabwicklung

Die Versicherungen gehen von 2 verschiedenen Krankheitsfällen aus, für die eine Haushaltskraft gestellt werden kann. Die Länge des Bewilligungszeitraums hängt von dem gesundheitlichen Zustand und dem Pflegegrad der oder des Versicherten ab.

Für maximal 26 Wochen…


bei stationärer Krankenhausbehandlung, häuslicher Krankenpflege, Beschwerden bei der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, medizinischer Rehabilitation.

Für maximal 4 Wochen…


bei Krankheitsepisode nach einem langen Krankenhausaufenthalt oder unmittelbar nach einer ambulanten Operation.

In einigen Fällen machen die Krankenkassen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Ausnahmen. Ob du also eine Haushaltshilfe erhältst, obwohl du nicht alle Voraussetzungen dafür erfüllst, hängt dann von der Kulanz des Anbieters ab. Neben der Krankenversicherung kann der Einsatz einer Haushaltskraft auch über die Renten- oder Unfallversicherung finanziert werden.

Wenn eine Krankenversicherung die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt, handelt es sich dabei um eine Sachleistung. Die Kassen kooperieren also mit Vertragspartnern, etwa ambulanten Pflegediensten oder ähnlichen sozialen Einrichtungen, die das Personal stellen. Auf Anfrage stellt deine Kasse den Erstkontakt zwischen dir und der Einrichtung her oder gibt Auskunft über Adressen. In der Regel darfst du dir als Antragsteller den Dienst aus einer Reihe an Vorschlägen aussuchen, hast also Wahlfreiheit. Die Kostenabrechnung läuft über die Krankenkasse.

Eine Haushaltskraft selbst beschaffen

Ebenso ist es möglich, dass du als Patientin oder Patient selbst nach geeigneten Organisationen suchst. Für selbst organisiertes Personal übernehmen die Kassen jedoch nur einen Teil der Kosten, nämlich zwischen 5 und 9,50 Euro pro Stunde. Um nicht auf einem erheblichen Teil der Finanzierung sitzenzubleiben, lohnt es sich also, auf einen Vertragspartner deiner Versicherung zurückzukommen. Wenn du dich eigenständig auf die Suche nach einer Haushaltshilfe begibst, solltest du deinem Leistungsträger vorab bescheid geben!

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Höhe der privaten Zuzahlung

Bei den meisten Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Patienten eine Zuzahlung leisten, insbesondere dann, wenn sich der Bewilligungszeitraum über mehrere Monate hinweg streckt. Gleiches gilt für das Stellen einer Haushaltshilfe. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft und Geburt entfällt die Zuzahlung, ebenso bei Patienten, die durch ihre Krankheit eine sogenannte Belastungsgrenze erreichen. Detaillierte Infos dazu findest du hier.

Hände beim Bedienen einer Tastatur
© glenn-carstens-peters/unsplash

Antrag abgelehnt? Diese Alternativen kommen in Frage

Du benötigst dringend Unterstützung im Haushalt, deine Versicherung hat den Antrag jedoch abgelehnt? Keine Panik, es gibt Alternativen für dich! Insbesondere, wenn kleine Kinder in deinem Haushalt leben, deren Versorgung aufgrund deiner Erkrankung gefährdet ist, kannst du dich beim Jugendamt melden und dort einen Antrag auf ambulante Familienhilfe stellen. Falls deine Familie Leistungen der Sozialhilfe empfängt, besteht darüber hinaus die Option auf eine Hilfe zur Weiterführung des Haushalts.

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