Im Krankheitsfall ist es für viele Menschen nicht möglich, den eigenen Haushalt weiterzuführen. Eine zuverlässige Haushaltshilfe verschafft Abhilfe – sie übernimmt die Kinderbetreuung, Kochen, Putzen und den Einkauf. Unter bestimmten Voraussetzungen haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, die Kostenerstattung einer solchen Leistung bei der Krankenkasse zu beantragen.