Probearbeit für die Haushaltshilfe

Nach einer langen Suche nach einer Haushaltshilfe hat man vielleicht schon einige gute Kandidaten und Kandidatinnen gefunden. Jetzt geht es nur noch um die Frage, wer die beste Person ist, die zu deinen Bedürfnissen passt. Bevor ihr einen Arbeitsvertrag unterschreibt und du deine neue Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale angemeldet hast, solltest du lieber eine Probearbeit vereinbaren, damit ihr euch ein bisschen kennenlernen könnt und du sicher sein kannst, dass du die richtige Person gefunden hast.

Eine Frau putzt einen Bildschirm auf einem Schreibtisch.
© Andrey Popov/Fotolia

In aller Kürze:

  • Empfehlungen aus deinem Familien- und Bekanntenkreis können von Vorteil sein.
  • Ein erstes Telefonat und ein persönliches Treffen sind ein Muss vor jeder Arbeitsprobe.
  • Die Aufgaben der Arbeitsprobe müssen klar und deutlich definiert werden, denn sie ist eine Stichprobe der künftigen Arbeit.
  • Die Arbeitsprobe ist in der Regel nicht vergütet, man kann aber Fahrkosten erstatten oder eine Aufwandsentschädigung anbieten.

Ich habe jemanden gefunden – Was nun?

Um die passende Haushaltshilfe zu finden, hast du bestimmt verschiedene Möglichkeiten getestet. Wenn du Glück hattest, hast du Empfehlungen aus deinem Familien- und Bekanntenkreis erhalten. Das erleichtert es dir, eine Entscheidung zu treffen. Schließlich ist hier die Wahrscheinlichkeit ein “schwarzes Schaf” zu erwischen recht gering. Doch auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, gibt es genügend andere Möglichkeiten: Oft bieten Haushaltshilfen ihre Dienste über Online-Portale wie meinestadt.de an. Mehr Informationen dazu findest du im Ratgeber zu Haushalt und Reinigung. Es geht auch über Kleinanzeigen oder klassische Aushänge im Supermarkt oder Annoncen in der Tageszeitung.

Zudem gibt es digitale Dienstleister, die sich auf die Vermittlung von Haushaltshilfen für private Haushalte spezialisiert haben. Diese Anbieter bieten oftmals noch weitere Services als die bloße Vermittlung einer Haushaltshilfe, und kümmern sich u.a. auch um die Berufshaftpflichtversicherung. Selbstständige Haushaltshilfen haben in der Regel bereits eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.

Wenn du nun eine oder auch mehrere Haushaltshilfen in die engere Wahl gefasst hast, ist es wichtig, die zukünftige Unterstützung im Haushalt kennenzulernen und bei einem ersten Telefonat zu schauen, ob die “Chemie” stimmt. Anschließend solltet ihr euch zu einem persönlichen Treffen verabreden, um einander kennenzulernen. Verläuft dieses positiv und beide Parteien finden sich sympathisch, empfehlen wir ein Probearbeiten. Nur so kannst du selbst entscheiden, ob du mit der Arbeitsweise der Haushaltshilfe zufrieden bist. Eine gute Haushaltshilfe arbeitet effizient und geht mit offenen Augen durch den Arbeitstag. Er oder sie bemerkt idealerweise von allein, wo Handlungsbedarf besteht und agiert in Absprache mit dir. Nach dem Probearbeiten kann aber auch die Haushaltshilfe entscheiden, ob sie für dich arbeiten möchte.

Unser Tipp:

Sei fair mit deiner künftigen Haushaltshilfe. Die Arbeitsprobe soll keine kostenlose Arbeit sein. Die Arbeitsprobe soll es euch erleichtern, euch besser kennenzulernen, damit du eine bessere Entscheidung treffen kannst. Wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin alle Probeaufgaben erledigt hat, kann in gewisser Form ein Arbeitsverhältnis bestehen. Für Probearbeit kann die Putzhilfe kein Geld verlangen, man kann ihr aber z.B. die Fahrkosten erstatten oder eine Aufwands­entschädigung anbieten. Dann sollte aber auch schriftlich vereinbart werden, dass das keine Bezahlung ist.

Probearbeit oder Einfühlungsverhältnis?

Diese Begriffe beschäftigen viele Laien, wenn sie zum ersten Mal eine Haushaltshilfe beschäftigen wollen. Von einem Einfühlungsverhältnis ist die Rede, wenn keine gegenseitigen Rechte und Pflichten vereinbart werden. Das heißt, die künftige Haushaltshilfe übernimmt keine Arbeitnehmerpflichten, verspricht also nicht eine konkrete Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber übt lediglich sein Hausrecht aus und gibt der Haushalthilfe die Möglichkeit, sich einen Überblick zu verschaffen. Sinn des Einfühlungsverhältnisses ist es, die Voraussetzungen für eine potentielle spätere Zusammenarbeit zu klären, vor allem dem künftigen Arbeitnehmer die Möglichkeit zu bieten, die betrieblichen Gegebenheiten kennen zu lernen. Das Probearbeiten geschieht vor einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis und ist so zu sagen eine Stichprobe der künftigen Arbeit.

Eine Frau gibt einer alten Dame zwei Brötchen in die Hand.
© Halfpoint/Fotolia

Welche Aufgaben müssen definiert werden?

Sind sich beide Parteien einig darüber, dass sie ein Angestelltenverhältnis eingehen möchten, müssen vorerst die Rahmenbedingungen definiert werden. Wichtig sind dabei vor allem die arbeitsrechtlichen Konditionen. Zu diesen zählen u.a. die Arbeitszeit, die Fahrkosten, die Länge der Probezeit, der Stundenlohn und die Fälligkeit, die Kranken- und Urlaubsregelung und die Kündigungsfrist. Bei einer Anstellung auf Minijob-Basis ist das monatliche Gehalt mit höchstens 450€ bereits definiert. Daher gilt es, den entsprechenden Stundenlohn zu verhandeln. Je nach Art der Arbeit müssen auch die Tätigkeit, die Verschwiegenheitspflicht und eventuelle Beschränkungen besprochen werden. Am Beispiel einer Putzhilfe könnte dies das Nicht-Betreten eines bestimmten Zimmers sein.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und checken Dokumente zusammen.
© Freedomz/AdobeStock

Brauchen wir einen Arbeitsvertrag?

Sobald beide Parteien sich über alle Punkte einig geworden sind, sollten diese in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dafür gibt es aber auch Blanko-Verträge als Vorlage, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Auf der Seite der Minijob-Zentrale gibt es zum Beispiel einen Muster-Vertrag. Anschließend wird der Arbeitsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet.

Was passiert bei einem Unfall?

Entsteht durch das Handeln des Interessenten beim Probearbeiten ein Schaden, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers. Hat er aber selbst einen Arbeitsunfall beim Probearbeiten, kann die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden: Bei einem Probetag ist gemäß Arbeitsrecht der Kandidat nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet.

Was mache ich, wenn die Chemie nicht stimmt?

Ganz häufig kann es vorkommen, dass eine der beiden Parteien nach der Probearbeit nicht zufrieden ist: Vielleicht hat die Haushaltshilfe nicht gründlich genug gearbeitet oder einige der Aufgaben gar nicht erfüllt, auch wenn du diese ganz klar kommuniziert hast? Dann ist diese Person vermutlich nicht die richtige für die Aufgabe. Wenn du dir unsicher bist, musst du nicht unbedingt sofort ja oder nein sagen. Du kannst ja noch mal darüber schlafen, bevor du eine Entscheidung triffst. Wichtig ist nur, dass du der Haushaltshilfe frühzeitig zu- oder absagst.

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