Haushaltshilfe angestellt? Vermeide Schwarzarbeit!

Ob im Garten, beim Putzen oder Babysitten: Viele private Haushalte holen sich Hilfe beim Erledigen der alltäglichen Aufgaben. Dabei ist es häufig nicht eindeutig, was als Dienstleistung oder Nachbarschaftshilfe durchgeht. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln ist in einer Schätzung aus dem Jahr 2017 davon ausgegangen, dass ungefähr 3 Millionen Haushalte im Bundesgebiet ihre Helfenden schwarz bezahlt haben und somit Teil einer wachsenden Schattenwirtschaft sind. Wie lässt sich die Schwarzarbeit auf Seiten der Arbeitgeber vermeiden?

Übergabe von Geldscheinen
© jjfarq/AdobeStock

In aller Kürze:

  • Bis zu 300.000 Euro Bußgeld kann dich eine illegal angestellte Haushaltshilfe kosten

  • Du bist dazu verpflichtet, sie bei der Minijob-Zentrale anzumelden

  • Verdient eine Haushaltshilfe mehr als 450 Euro, besteht Sozialversicherungspflicht

  • Setze einen Vertrag auf und bleib rechtlich auf der sicheren Seite!

Warum arbeiten etliche Haushaltshilfen schwarz?

Das Hauptargument für diese illegale Form der Beschäftigung sind die sozialen Abgaben und hohen Versicherungsbeiträge, die sowohl Arbeitgeber, als auch -nehmer umgehen möchten. Hinzu kommt der vermeintlich bürokratische Aufwand im Anmeldeprozess. Abgesehen davon, dass es sich bei schwarzarbeitenden Hilfen nicht um einen Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit handelt, liegt die Gefahr einer solchen Beschäftigung im nicht vorhandenen Versicherungsschutz. Sollte die Haushaltshilfe Gegenstände in deiner Wohnung beschädigen oder sich während der Arbeit verletzen, wirst du als Arbeitgeber zur Kasse gebeten. Darüber hinaus besteht immer das Risiko, dass du durch Andere angeschwärzt und angezeigt wirst und Bußgeldstrafen bis zu 300.000 Euro hinblättern musst – auch eine Haftstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Dabei ist die legale Anstellung einer Haushaltshilfe unkomplizierter, als du vermutest. Folglich kannst du nachlesen, welche Schritte du beachten musst, um auf der sicheren Seite zu bleiben.

Haushaltshilfe gefunden: Setze einen Vertrag auf!

Ein Arbeitsvertrag mit der Haushaltshilfe muss alle für sie anfallenden Aufgaben sowie Regelungen zu Zusatzleistungen wie Urlaub, Kranktage, Zuschüsse beinhalten; in einem offiziellen Arbeitsverhältnis hat sie Anspruch darauf. Außerdem sollte aufgeführt sein, wann und in welcher Form die Bezahlung ansteht. Ein angemessener Stundenlohn, der auf Wohnort, Berufserfahrung sowie Stunden pro Woche basiert, ist fair, zumal die Mindestlohn-Regelung auch für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt. Beachte hierbei, dass die Anzahl der Arbeitsstunden im gesetzlichen Rahmen liegen muss! Zudem klärst du zu Beginn, ob die Haushaltshilfe über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt. Sollte es nämlich zu Schäden im Haushalt kommen, kann diese die Kosten decken.

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Für Arbeitgeber: Die Anmeldung beim Amt

Je nach Einkommenshöhe gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Angestellten in deinem Haushalt anzumelden. Arbeitet die Haushaltshilfe selbstständig, schreibt sie eine Rechnung für die geleistete Arbeit, weitere Anmeldungen sind nicht notwendig. Bei einer Beschäftigung auf Minijob-Basis bist du dazu verpflichtet, deine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden; hier musst du lediglich ein kurzes Formular ausfüllen. Steuerliche Abgaben entfallen bei diesem Arbeitsmodell – es sei denn, der Arbeitnehmer entscheidet sich dafür, monatliche Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen.

Frau unterzeichnet Formular
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Liegt das Gehalt der Haushaltshilfe über 450 Euro, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. In diesem Fall muss die Person, die die Arbeit verrichtet, in gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen versichert werden. Damit diese Registrierung bei den Versicherungen erfolgen kann, musst du als Arbeitgeber eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Im Anschluss wendest du dich an deine Krankenkasse, um die Anmeldung zur Sozialversicherung durchzuführen. Steuerliche Fragen klärst du am besten beim Finanzamt. Denk auch daran, deine Arbeitskraft beim Unfallversicherungsträger anzumelden, ansonsten musst du im Falle eines Unfalls privat haften. Hast du deine Betriebsnummer einmal beantragt, ist sie lebenslang gültig, auch wenn du eine neue Haushaltshilfe anstellst.

Aufgepasst!

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen auf eine Haushaltshilfe angewiesen bist und diese dir durch deine Krankenkasse zugeteilt wird, ist die Kostenabwicklung eine Angelegenheit zwischen Krankenkasse und der zuständigen sozialen Einrichtung. Für dich besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

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