Steuervorteile bei Haushaltsnahen Dienstleistungen

Wenn haushaltsnahe Dienstleistungen legal auf Minijob Basis angemeldet werden, können diese Leistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen ambulante Pflegedienste, Handwerker oder Haushaltshilfen.

Dies ist sogar sehr wichtig, da dadurch Schwarzarbeit in dem Sektor entgegen gewirkt werden soll. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe du Steuerermäßigung erhältst, erfährst du hier.

Taschenrechner, Bleistift, Münzen
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In aller Kürze:

  • Steuerreduzierung von 20 Prozent möglich
  • Rechnung muss vorliegen
  • Dienstleistung muss in der EU oder dem EWR erfolgen
  • Familienmitglieder sind ausgeschlossen

Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen?

Um illegale Beschäftigungen weitestgehend einzudämmen, belohnt das Finanzamt jeden, der alles korrekt angemeldet hat, nach 35a Einkommensteuergesetz, mit einer Steuerreduzierung von 20 Prozent.

Jeder Auftraggeber eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses kann eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Wenn es sich um Leistungen eines Handwerkers handelt, kann davon nicht nur der Vermieter profitieren. Du kannst auch als Mieter den Abzug von der Steuer in Anspruch nehmen, wenn du Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchführen lässt, die dir vom Vermieter in Rechnung gestellt werden.

Um zu gewährleisten, dass auch alles korrekt von Statten geht, solltest du immer eine Rechnung und ein Kontozahlungsbeleg aufbewahren. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Löhne nicht in Bar auszuzahlen. Zusätzlich ist es wichtig, dass alle Kosten getrennt aufgeführt werden, da nur Tätigkeiten, die tatsächlich zuhause durchgeführt wurden, von der Steuer abgesetzt werden können.

Für welche Leistungen kann ein Steuernachlass erzielt werden?

Grundlegend erhältst du den Steuervorteil für alle haushaltsnahen Arbeiten, die in einem in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, also EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein liegenden Haushalt ausgeführt werden. Dabei dürfen diese weder vom Ehegatten, der Lebensgefährtin den Kindern oder einem anderen Familienmitglied ausgeübt werden. Es können nicht nur Dienstleistungen aus dem Erstwohnsitz in Anspruch genommen werden, sondern auch Arbeiten, die in Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnung verrichtet wurden.

  • Kosten für Betreuungsdienstleistungen und Pflege können sogar auch abgesetzt werden, wenn sie nicht in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden. Kosten für eine Heimunterbringung können aber nur abgesetzt werden, wenn sich dieses auch innerhalb der EU oder des EWR befindet.
  • Kosten wie Müllabfuhrgebühren oder Materialkosten können nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Arbeitsleistungen oder Maschinen- und Fahrtkosten hingegen können bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Handwerkliche Leistungen können ebenfalls zu 20 Prozent abgesetzt werden, jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro.
  • Ausgaben für die Erteilung von Nachhilfeunterricht, sportliche und andere Freizeitbetätigungen und personenbezogene Dienstleistungen wie beispielsweise Friseur- oder Kosmetiker Leistungen werden nicht begünstigt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Steuer abgezogen werden kann, muss eine Rechnung vorliegen. Ebenfalls muss im Zweifel nachgewiesen werden, dass die Zahlung auf das Konto des Leistenden erfolgt ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Löhne nicht in Bar auszuzahlen.

Zusätzlich ist es wichtig, dass alle Kosten getrennt aufgeführt werden, da nur Tätigkeiten, die tatsächlich zuhause durchgeführt wurden, von der Steuer abgesetzt werden können. Demnach lohnt es sich haushaltsnahe Leistungen per Überweisung, Dauerauftrag, Verrechnungsscheck, Einzugsermächtigung oder Online-Banking zu begleichen.

Bis wann muss die Forderung beim Finanzamt eingehen?

Die Abgabefrist für Personen, die ihre Steuererklärung selber anfertigen, wurde 2018 erstmals um zwei Monate verlängert, sodass sie bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden muss. So konnte die Steuererklärung für 2018 bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Wird die Steuererklärung nicht selber angefertigt, sondern die Leistung eines Steuerberaters in Anspruch genommen, besteht eine längere Frist. Auch diese wurde um zwei Monate verlängert, sodass die Erklärung bis Ende Februar des Zweitfolgejahres eingereicht werden kann. Steuererklärungen für das Jahr 2019 können also immer noch bis zum 28. Februar 2021 eingereicht werden.

Kosten wie Müllabfuhrgebühren oder Materialkosten können nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Arbeitsleistungen oder Maschinen- und Fahrtkosten hingegen können bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Handwerkliche Leistungen können ebenfalls zu 20 Prozent abgesetzt werden, jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro.

Übrigens: Alle eben aufgeführten Steuervergünstigungen sind auch innerhalb eines Seniorenheims gültig, sofern die Bewohner in einem eigenen, abschließbaren Apartment mit Bad, Küche und getrennten Wohn- und Schlafbereich untergebracht sind.

Übrigens: Alle eben aufgeführten Steuervergünstigungen sind auch innerhalb eines Seniorenheims gültig, sofern die Bewohner in einem eigenen, abschließbaren Apartment mit Bad, Küche und getrennten Wohn- und Schlafbereich untergebracht sind.

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