Der Pflegegrad – Welche Einstufungen gibt es und welche Leistungen stehen mir zu?

Der Pflegegrad stuft ein, wie selbstständig oder doch schon pflegebedürftig eine Person ist. Je nach Pflegegrad können Versicherte unterschiedliche Leistungen durch ihre Pflegekasse in Anspruch nehmen. Informiere dich hier darüber, was dir bei den unterschiedlichen Pflegegraden an Unterstützung zusteht und wie du einen Pflegegrad beantragen kannst.

Seniorin sitzend, eine Frau legt die Hände auf ihre Schultern.
© Photographee/AdobeStock

In aller Kürze

  • Um einen Pflegegrad zu bekommen, muss eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegen.
  • Pflegegrade stehen nicht nur älteren Menschen zu, sondern allen mit Krankheiten und körperlichen Einschränkungen.
  • Für einen Pflegegrad muss man einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen.
  • Die Vergabe eines Pflegegrades erfolgt nach einer Pflegebegutachtung.

Wann wird welcher Pflegegrad vergeben?

Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter auftreten und jeden betreffen. Sie schließt Menschen ein, die gesundheitliche Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten erleiden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Solche Einschränkungen können körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sein. Um einen Pflegegrad und somit Anspruch auf Hilfe zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit dauerhaft – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der im Sozialgesetzbuch festgelegten Schwere bestehen.

Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade, die Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen beschreiben:

Pflegegrad Grad der Selbstständigkeit
1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
© alvaro/AdobeStock

Pflegegrade stehen nicht nur Menschen in hohem Alter zu, sondern generell Menschen mit Krankheiten und körperlichen Einschränkungen. Dazu zählen Patientengruppen mit folgenden Erkrankungen:

  • Krebserkrankungen
  • Diabetes
  • Dialysepatienten
  • Parkinson
  • ALS
  • Epilepsie
  • Multiple Sklerose
  • Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung
  • nach einer Amputation
  • nach einem Oberschenkelhalsbruch
  • nach einem Schlaganfall
  • geistige Behinderung
  • psychische Erkrankungen, z.B. Depression
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Welche Pflegeleistungen erhalte ich mit den Pflegegraden?

Leistungsart Pflegegrad 1
Pflegegeld
kein Anspruch
Pflegesachleistungen
kein Anspruch
Tages- und Nachtpflege
kein Anspruch
Kurzzeitpflege
kein Anspruch
Verhinderungspflege
kein Anspruch
Vollstationäre Pflege
kein Anspruch
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 €/Monat
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
40 €/Monat
Hausnotruf*
23 €/Monat
Wohnraumanpassung
4.000 €/Gesamtmaßnahme**
Wohngruppenzuschuss***
214 €/Monat
Leistungsart Pflegegrad 2
Pflegegeld
316 €/Monat
Pflegesachleistungen
689 €/Monat
Tages- und Nachtpflege
689 €/Monat
Kurzzeitpflege
1.612 €/Jahr
Verhinderungspflege
1.612 €/Jahr
Vollstationäre Pflege
770 €/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 €/Monat
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
40 €/Monat
Hausnotruf*
23 €/Monat
Wohnraumanpassung
4.000 €/Gesamtmaßnahme**
Wohngruppenzuschuss***
214 €/Monat
Leistungsart Pflegegrad 3
Pflegegeld
545 €/Monat
Pflegesachleistungen
1.298 €/Monat
Tages- und Nachtpflege
1.298 €/Monat
Kurzzeitpflege
1.612 €/Jahr
Verhinderungspflege
1.612 €/Jahr
Vollstationäre Pflege
1.262 €/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 €/Monat
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
40 €/Monat
Hausnotruf*
23 €/Monat
Wohnraumanpassung
4.000 €/Gesamtmaßnahme**
Wohngruppenzuschuss***
214 €/Monat
Leistungsart Pflegegrad 4
Pflegegeld
728 €/Monat
Pflegesachleistungen
1.612 €/Monat
Tages- und Nachtpflege
1.612 €/Monat
Kurzzeitpflege
1.612 €/Jahr
Verhinderungspflege
1.612 €/Jahr
Vollstationäre Pflege
1.775 €/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 €/Monat
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
40 €/Monat
Hausnotruf*
23 €/Monat
Wohnraumanpassung
4.000 €/Gesamtmaßnahme**
Wohngruppenzuschuss***
214 €/Monat
Leistungsart Pflegegrad 5
Pflegegeld
901 €/Monat
Pflegesachleistungen
1.995 €/Monat
Tages- und Nachtpflege
1.995 €/Monat
Kurzzeitpflege
1.612 €/Jahr
Verhinderungspflege
1.612 €/Jahr
Vollstationäre Pflege
2.005 €/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 €/Monat
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
40 €/Monat
Hausnotruf*
23 €/Monat
Wohnraumanpassung
4.000 €/Gesamtmaßnahme**
Wohngruppenzuschuss***
214 €/Monat
* Mit einem Notrufarmband oder einer Kette mit Notfall­knopf können Senior:innen oder Angehörige in Notfällen schnell Hilfe rufen.
** Mehrere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können als eine Gesamtmaßnahme zusammen gehören. Somit werden sie auch nur einmalig mit 4.000 € bezuschusst. Erst wenn sich die Pflegesituation verschlechtert und die bisherigen Maßnahmen nicht mehr ausreichen, ist es möglich einen weiteren Zuschuss zu bekommen.
*** Mindestens drei und höchstens zwölf Bewohner:innen, von denen mindestens drei pflegebedürftig sind, leben in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung.

Wie erhalten Betroffene einen Pflegegrad?

Wer einen Pflegegrad erhalten will, muss einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Der Antrag kann auch durch Bevollmächtigte, z.B. Familienangehörige, gestellt werden. Privatversicherte stellen den Antrag bei ihrer Versicherung. Sobald der Antrag vorliegt, wird ein:e Gutachter:in entsendet, um die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person festzustellen.

Bitte beachten

Um einen Pflegegrad zu beantragen, muss der oder die Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

Pflegebegutachtung

Die zur Begutachtung entsandte Person errechnet anhand eines Punktesystems einen Pflegegrad. Die Entscheidung, ob dieser auch vergeben wird, liegt aber bei der Pflegekasse. Zum Begutachtungstermin sollten auch die Angehörigen oder Betreuer:innen der erkrankten Person anwesend sein.

Kriterien der Pflegebegutachtung:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Fähigkeit zur Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
© nick-karvounis/unsplash

Checkliste für den Antrag auf einen Pflegegrad:

  1. Kontaktiere deine Kranken-/Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in deiner Nähe. Das können auch Familienangehörige, Nachbar:innen oder gute Bekannte mit entsprechender Vollmacht tun.
  2. Im Internet gibt es Vergleichslisten über die Leistungen und Vergütungen der Pflegeeinrichtungen sowie über die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Liste kann auch bei der Pflegekasse angefordert werden.
  3. Nach Antragstellung bietet die Pflegekasse einen Termin für die Pflegeberatung an. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung wahrgenommen werden. Die Pflegekasse benennt zudem eine:n Pflegebrater:in für dich, der oder die auf Wunsch zu dir nach Hause kommt.
  4. Ebenfalls nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter:innen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  5. Bitte deine Pflegeperson, bei der Begutachtung anwesend zu sein.
  6. Es erfolgt eine Einschätzung, ob die Pflege längerfristig durch Angehörige durchgeführt werden kann und ob ein ambulanter Pflegedienst ergänzend oder ausschließlich Hilfe leisten soll.
  7. Wenn eine Pflege zu Hause nicht möglich ist, kannst du dich über geeignete vollstationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
  8. Privatversicherte können sich jederzeit an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem sie versichert sind, oder an den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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